Schrecklicher Fall

Bub (3) zu Tode gequält: Mordanklage gegen Eltern

Tirol
11.11.2025 15:13

Im Fall eines aufgrund von massiver Unterernährung verstorbenen dreijährigen Buben im Tiroler Bezirk Kufstein im Mai 2024 hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck jetzt Anklage gegen die Eltern erhoben – wegen Quälens, Freiheitsentziehung und Mord! Ermittlungsdetails lassen nur erahnen, welchen Horrorszenarien das Kind ausgesetzt war.

„Den 27-jährigen Eltern wird vorgeworfen, über mehrere Monate, ab Dezember 2023, ihren Sohn vorsätzlich zu Tode gequält zu haben“, hieß es am Dienstagnachmittag vonseiten der Staatsanwaltschaft. Gestorben ist der damals dreijährige Bub am Pfingstsonntag, 19. Mai 2024.

Eltern seither in Untersuchungshaft
Bereits wenige Tage danach wurden damals die Eltern des Kindes nach einem stationären Aufenthalt wegen eines psychischen Ausnahmezustandes festgenommen. Seither sitzen sie in Innsbruck in Untersuchungshaft.

Schreckliche Ermittlungsdetails
Kaum vorstellbar, was der Bub alles erleiden musste: „Laut dem erschütternden Ergebnis der Ermittlungen haben die Eltern das Kind auf grausamste Weise seelisch und körperlich misshandelt. Sie haben den Buben vom übrigen Familienleben isoliert und wegsperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt. Sie haben ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden. Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt“, schildert Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.

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Laut Anklage haben sie ihn im Badezimmer an der Halterung der Dusche aufgehängt und mit eiskaltem oder sehr heißem Wasser abgeduscht.

Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft

22 Stunden in Schublade eingeschlossen
Doch damit nicht genug: Laut Anklage sollen die Eltern ihn auch im Badezimmer an der Halterung der Dusche aufgehängt und mit eiskaltem oder sehr heißem Wasser abgeduscht und seinen Mund mit Klebeband abgeklebt haben, um sein Schreien zu unterbinden. „Allmählich haben sie ihm keine Kleidung mehr angezogen, ihn nackt oder nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen und dort teilweise eine Woche durchgehend 22 Stunden am Tag in seinen eigenen Exkrementen ausharren lassen. Sie haben ihn auch unbekleidet auf dem Lattenrost ohne Matratze schlafen lassen und ihn gezielt unterernährt und auch unzureichend mit Flüssigkeit versorgt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.

Bub erlag völlig alleine seinen Qualen
Der Bub sei in den Nachtstunden des 19. Mai 2024 verstorben. „Laut den Ermittlungsergebnissen erlag er alleine in Dunkelheit und unbekleidet den Qualen, die ihm seine eigenen Eltern monatelang zugefügt hatten. Er verstarb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Sein Körpergewicht betrug zum Zeitpunkt der Obduktion bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich noch knapp über sieben Kilogramm“, heiß es.

Mystische Schein- bzw. Fantasiewelt
Die finanzielle Situation der Familie sei angespannt gewesen. Auch lebte die Familie – der Dreijährige war eines von insgesamt vier Kindern – offenbar sehr zurückgezogen. „Aufgrund der schwierigen Lebenssituation flüchteten sich die Eltern in eine konstruierte, mystische Schein- bzw. Fantasiewelt, wonach ein Dämon, der im Körper des kleinen Buben stecke, für ihre missliche Lage verantwortlich sei und das Schicksal der Familie steuern würde“, so Mayr weiter.

Am Landesgericht Innsbruck werden sich die Eltern verantworten müssen.
Am Landesgericht Innsbruck werden sich die Eltern verantworten müssen.(Bild: Christof Birbaumer)

Misshandlungen live über Kamera
Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass sich die Eltern damit „ein Ventil schufen, um sich abzureagieren und ihre sadistische Neigung ausleben zu können.“ In WhatsApp-Chats und E-Mails hätten sich die Angeklagten über die Misshandlungen ausgetauscht und sich gegenseitig darin bestärkt, dass der Bub vernichtet werden müsse. „Die Eltern haben die Qualen des Buben teils auch gefilmt und mit einer Überwachungskamera live mitverfolgt.“

Die Staatsanwaltschaft stütze ihre Anklage unter anderem auf die genannten Chats zwischen den beiden Angeklagten. „Sie haben die Misshandlungen auch mit Fotos und Videos dokumentiert.“

Eltern laut Gutachten zurechnungsfähig
Die Mutter war laut Staatsanwaltschaft geständig und habe die Tathandlungen „mit dem im Buben wohnenden Dämon“ erklärt. Der Kindesvater habe zwar erklärt, geständig zu sein und das Geschehene zu bereuen. Er habe aber ansonsten keine Angaben gemacht.

Bei den Eltern lag laut Mayr zwar laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie waren aber zurechnungsfähig.

Lebenslange Freiheitsstrafe bei Schuldspruch
Anwalt Matthias Holzmann vertritt den beschuldigten Vater: „Mein Mandant ist mittlerweile geständig und wurde heute am Vormittag von der Staatsanwältin einvernommen.“ Den Eltern droht im Fall eines Schuldspruches eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Geschwister des Buben sind übrigens bei Pflegefamilien untergebracht.

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