Jetzt ist es amtlich: Pick-ups mit Allrad und Doppelkabine bekommen ab sofort ihren großen Steuer-Freifahrtschein: Bis 3,5 Tonnen sind sie von der NoVA-befreit. Unternehmer jubeln – Petrolheads auch. Aber offenbar zu früh.
Wo bisher beim Kauf saftige Summen ans Finanzamt flossen, könnte künftig gähnende Leere in der Kassa herrschen: keine NoVA mehr – und damit im Schnitt 10.000 bis 20.000 Euro Ersparnis pro Betrieb, freut sich der Wirtschaftsbund. Für mehr als 20.000 heimische Unternehmen sei das ein echter Gamechanger – vom Installateur mit Werkzeugkiste bis zum Gärtner mit Motorsäge.
Doch die gerade kommunizierte Änderung wirft mehr Fragen auf, als sie Klarheit schafft, denn nicht einmal bei den Autoherstellern ist klar, welche Fahrzeuge denn nun wirklich befreit sind.
„Fakt ist, dass auf der Liste des BMF mit den Kriterien für die NoVA Befreiung von Pick-ups („einfache Ausstattung“) nur das Kriterium permanenter Allradantrieb gestrichen wurde, alle anderen Kriterien jedoch aufrecht bleiben, wonach de facto weiterhin kein einziger Pick-up von der NoVA befreit wird“, sagt Christian Pesau, Geschäftsführer des „Arbeitskreises der Automobilimporteure“. Und eine Ford-Sprecherin ergänzt: „Stand jetzt gilt die NoVA-Befreiung nicht für unsere Modell mit zuschaltbarem Allradantrieb. Eventuell gilt sie für die Modelle mit intelligentem Allradantrieb. Aber das ist noch nicht geklärt.“
Dennoch wird bereits gejubelt
„Der Wegfall der NoVA für Handwerkerfahrzeuge zeigt: Unser Einsatz hat sich gelohnt“, feiert Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger (ÖVP) und spricht von einer „gezielten Stärkung des Standorts Österreich“. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ebenfalls ÖVP) nickt zufrieden: Das bringe „spürbare Entlastung“ und bessere Arbeitsbedingungen für alle, die täglich auf diese Fahrzeuge angewiesen sind.
Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure: „Weiterhin bleiben Pick-ups nur dann steuerbefreit, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügen. Das BMF hat zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führt dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt“, dämpft Kerle die hervorgerufenen Erwartungen vieler Betriebe und Kunden.
Die Wirtschaftskammer verlangt baldige Klärung. Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der WKO: „Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der Kriterien erfolgt. Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte – wie ursprünglich von der Politik zugesagt NoVA-befreit – zur Verfügung zu stellen.“
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