ORF-„Anhörung“. Die Dreier-Koalition, die sich gerade in freundlichster Selbstbeurteilung einen „2-er“ für ihre bisherigen Leistungen verpasst hat, bemüht sich schon wieder um eine „gute“ Nachrede. Und ja, es ist gut, dass das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Wahl der ORF-Landesdirektoren endlich abgeschafft wird. Freilich hätte es das gar nie geben sollen. Aber die Landesstudios des ORF sind – von selten aufblitzenden Ausnahmen abgesehen – stets fest in den Händen der jeweils Regierenden im Land. Die längste Zeit wurden die Landesdirektoren praktisch direkt vom Landeshauptmann ausgewählt, ehe das zum sogenannten „Anhörungsrecht“ abgemildert wurde. In der Praxis bedeutete dieser Status ein Vetorecht. Und für die Landesdirektoren, dass sie sich oft und oft bei nicht gefälliger Berichterstattung etwas vom Landeshauptmann (oder der Landeshauptfrau) und dessen oder deren Schergen im wahrsten Sinne des Wortes „anhören“ mussten und es immer noch müssen.
Weg damit! Ob sich die Einflussnahme der Landespolitik auf die Landesstudios durch die Abschaffung des „Rechtes“ der Landeshauptleute aufhört? Zweifelhaft! Wobei zur Entpolitisierung des ORF sehr viel mehr fällig wäre als die Beschneidung der Landeshauptleute. Denn nach wie vor wird die ORF-Spitze – wenn auch indirekt – von der jeweiligen Bundesregierung bestellt. Da geht es um ein mehr als ungutes Entscheidungsrecht - nicht bloß um eine „Anhörung“. Auch wenn das weder diese noch irgendeine Regierung vor ihr hören wollte: Endlich weg damit!
Kommen Sie gut durch den Dienstag!
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