Er war mit Tempo 250 auf der Autobahn unterwegs, wollte eine Straßensperre der Polizei durchbrechen und verursachte einen Unfall mit fünf Verletzten. Dass es keine Todesopfer gab, grenzt angesichts der Bilder an ein Wunder. Doch der 20-jährige Raser darf seinen BMW behalten, dieser wird nicht versteigert. Die „Krone“ kennt die Details.
Im Gesetzestext heißt es, dass ein Pkw abgenommen und versteigert werden kann, wenn ein Lenker innerhalb des Ortsgebietes um 80 oder außerhalb um 90 km/h zu schnell unterwegs ist. Das geht sich bei dem 20-jährigen serbisch-ungarischen Doppelstaatsbürger locker aus, der mit bis zu Tempo 250 von Wels nach Traun gerast war, um der Polizei zu entkommen. Und die Fahrt ist auch durch ein Video aus dem Streifenwagen dokumentiert, die Tempomessung geeicht. Dennoch darf er seinen BMW – besser gesagt, das, was von diesem übrig ist – behalten.
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