Bereits Anfang Dezember 2024 und zuletzt am 1. Jänner 2025 wurde ein Wolf wiederholt in unmittelbarer Nähe eines bewohnten Gebäudes in der Gemeinde Schönau im Mühlkreis angetroffen und zum wiederholten Male vergrämt. Er gilt damit als gefährlich, darf bis 29. Jänner geschossen werden.
Aufgrund der Regelungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung ist von einem Risikowolf auszugehen, der nunmehr innerhalb von vier Wochen, das heißt bis einschließlich Mittwoch, 29. Jänner, entnommen (geschossen) werden kann. Die verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten, die Bezirksjägermeister, die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften werden informiert.
Rasch einschreiten
„Wölfe gehören in dieser Region schon fast zur Tagesordnung. Laufend werden gerissene Tiere gefunden und Sichtungen im Dorfgebiet oder bei Höfen gemeldet. Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sind dementsprechend hoch“, so Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), die betont: „Mir ist es daher wichtig bei Wölfen, die ein gefährliches Verhalten zeigen, rasch einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen zu setzen.“
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