Pyrotechniker und Kameraden geben wichtige Tipps, um Unfälle im Umgang mit Raketen zu vermeiden. Denn jedes Jahr landen zu viele mit Verletzungen im Krankenhaus.
Leider vergeht kein Jahr mehr, in dem rund um Silvester niemand schwer verletzt nach einem Böllerunfall im Spital liegt. Auch in Niederösterreich wird diese traurige Serie nicht reißen. Denn, wie berichtet, explodierte am Heiligabend der Böller in der Hand eines 14-Jährigen aus Wiener Neustadt, der ins Krankenhaus musste.
Keine F3- und F4-Kategorie
Daher werden Experten nicht müde, vor den Gefahren zu warnen und Tipps zu geben, wie man sicher ins neue Jahr feiert. Einer von ihnen ist der Amstettner Pyrotechniker Bernhard Wagner. Das wichtigste vorweg: Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 darf ohne entsprechende Ausbildung gar nicht erst abgeschossen werden. Des Weiteren ist bei Knallsätzen nur mehr die Verwendung mit Schwarzpulver befüllter Gegenstände erlaubt. „Blitzknallsätze sind wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit und Lärmentwicklung verboten“, so Wagner. Feuerwerke der Kategorie F1 dürfen ab zwölf Jahren, jene der Kategorie F2 ab 16 Jahren genutzt werden. „Den Kindern sollten aber unbedingt die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern erklärt werden“, so Wagner.
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:
Vor illegalen Importen aus dem benachbarten Ausland warnt er ausdrücklich: „Sie sind oft gar nicht oder falsch gekennzeichnet.“ So gelangen Gegenstände der verbotenen Kategorien in unkundige Hände. „Das kann nicht nur zu schweren Verletzungen, sondern auch zu Sachbeschädigungen führen“, betont Wagner.
Er appelliert daher, nur CE-zertifizierte Böller zu verwenden. „Dabei unbedingt die Gebrauchsanweisungen lesen und sich an Altersvorschriften halten“, mahnt der Experte. Raketen sollten nur senkrecht aus standsicheren Abschussvorrichtungen abgefeuert werden. „Wenn sie versagen, dann nicht nachzünden, sondern mit Wasser übergießen“, warnt Wagner vor unkontrolliertem Zünden.
Dass pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken aufbewahrt sein sollten, klingt logisch, wird in der Praxis aber ebenso häufig ignoriert wie das Abfeuern mit ausreichend Abstand zu Menschen und Gebäuden.
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