Nicht zufällig hatten zwei deutsche Schwestern (24, 26) am 20. April 2024 – dem Geburtstag Adolf Hitlers – das Geburtshaus des mörderischen Tyrannen in Braunau besucht, den Hitlergruß gezeigt und versucht, einen Kranz niederzulegen. Am Montag kamen sie am Landesgericht Ried mit nur einer Diversion davon.
Abscheulich: Zwei junge Schwestern, 24 und 26 Jahre alt, waren heuer am 20. April extra mit zwei Freunden aus Deutschland nach Braunau gereist, um dort vor Adolf Hitlers Geburtshaus zu posieren. Die Ältere ließ sich den Hitlergruß zeigend fotografieren, während sie mit der anderen Hand einen Hitlerbart imitierte. Ihre jüngere Schwester wollte einen mitgebrachten Strauß weißer Rosen in einer Fensternische ablegen, was von der Polizei verhindert wurde.
Bis zu fünf Jahre Haft
Deswegen mussten sich die beiden Schwestern am Montag vor den Geschworenen am Landesgericht Ried verantworten. Der Vorwurf lautete auf nationalsozialistische Wiederbetätigung. Weil weniger als 30 Personen Zeugen dieser abstoßenden Aktion waren, drohte den beiden eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.
Verpflichtender KZ-Rundgang
Weil die jungen Frauen geständig und unbescholten waren, kamen sie am Montag mit einer diversionellen Einigung davon. Unter der Voraussetzung, dass sie binnen weniger Monate einen begleiteten Rundgang im Konzentrationslager Mauthausen absolvieren, wird das Verfahren gegen die beiden eingestellt. Auch die beiden Freunde waren ursprünglich angeklagt, ihnen konnten aber keine Verbrechen in Österreich nachgewiesen werden.
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