Der 22-Jährige, der sich laut psychiatrischem Gutachten infolge einer Entwicklungsstörung auf dem Reife-Niveau eines Jugendlichen befindet, hatte über seine Ex-Freundin ein Mädchen kennengelernt, das er zunächst für 16 hielt. Als es ihn zum ersten Mal in seiner Wohnung in der Brigittenau besuchte, vertraute ihm das Mädchen an, dass es Schwierigkeiten mit den Eltern hatte und schon öfters von zu Hause ausgerissen war. Außerdem gestand die Jugendliche ihm, dass sie eigentlich erst 13 Jahre alt war.
Dennoch ließ der 22-Jährige das junge Mädchen bei sich übernachten, ohne dessen Eltern darüber zu verständigen. Als die besorgte Mutter am folgenden Tag auftauchte - sie hatte auf der Suche nach der Tochter die Adresse des Mannes als möglichen Aufenthaltsort in Erfahrung gebracht -, ließ der 22-Jährige die Frau in die Wohnung und gab vor, das Mädchen wäre nicht bei ihm. Die Gesuchte hatte sich zuvor bereits im Bettkasten versteckt, um von ihrer Mutter nicht entdeckt zu werden.
"Sie wollte bei mir bleiben"
Im September 2012 verbrachte die 13-Jährige dann freiwillig drei Tage und Nächte bei dem um neun Jahre älteren Mann. Es kam auch mehrfach zu intimen Kontakten. "Sie wollte bei mir bleiben, vielleicht weil sie mich liebt", gab der Angeklagte im Prozess zu Protokoll. Die Jugendliche bestätigte im Zeugenstand in knappen Worten, dass nichts gegen ihren Willen geschehen sei.
Diese Umstände wertete das Gericht mildernd und verurteilte den 22-Jährigen trotz einer - wenn auch nicht einschlägigen - Vorstrafe zu 18 Monaten bedingter Haft.
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