Böses Erwachen für einen Konsumenten aus Micheldorf: Er hatte bei der Firma Emma vier Polster bestellt, die online mit „Bis zu 100 Tage Probeschlafen – Kostenlose Rückgabe“ wirbt. Als der Micheldorfer jedoch davon Gebrach machen wollte, konnte sich das Unternehmen an sein Werbeversprechen nicht mehr erinnern.
Im Herbst 2023 bestellte Herr N. vier Polster bei der Firma Emma Matratzen. Online wirbt das Unternehmen mit „Bis zu 100 Nächte Probeschlafen – Kostenlose Rückgabe.“ Nach wenigen Tagen wollte der Konsument von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen und schickte alle vier Polster retour.
Geld wurde nicht ausbezahlt
Die wurden dort auch nachweislich übernommen, zurückbezahlt wurde jedoch nur der Betrag für einen Polster. Herr N. versuchte mehrmals vergeblich, das ausstehende Geld einzufordern, wandet sich schließlich entnervt an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ.
Zahlungsbefehl von Gericht
Schreiben der Konsumentenschützer wurden vom Unternehmen ignoriert, das Gericht wurde eingeschalten. Erst auf einen Zahlungsbefehl reagierte Emma Matratzen: die Rückerstattung für die restlichen drei Polster wurden bezahlt, ebenso die Kosten des von der AK beauftragten Anwaltes.
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