In Österreich hat jeder Mensch ab 14 Jahren die freie Wahl des Religionsbekenntnisses. Dazu gehört auch das Recht, seinen Glauben sowohl privat als auch öffentlich auszuüben und zu verbreiten. Staat und Religion sind zugleich klar getrennt. Das bedeutet auch, dass das Gesetz über der Religion steht. Wo ziehen Sie die Grenze, wenn es um Religionsfreiheit geht? Schreiben Sie uns Ihre Gedanken dazu!
Im Gesetz ist verankert, dass keine Religion die Grundrechte oder Freiheiten anders denkender Menschen einschränken oder Gesetze verletzten darf.
Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind.
Art. 9 EMRK
Unterschiedliche Glaubensrichtungen sind zu akzeptieren und zu respektieren. Gleichzeitig kommt immer wieder die Frage nach den Grenzen der Toleranz auf: Wie kann man eine gute Balance zwischen freier Religionsausübung und dem Schutz anderer Rechte erreichen?
Wann geht Ihnen persönlich die Religionsfreiheit zu weit - gibt es bestimmte religiöse Praktiken, die in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden sollten? Wie könnte man die gegenseitige Toleranz der verschiedenen Weltreligionen fördern? Welche Rolle schreiben Sie dem Staat beim Schutz der Religionsfreiheit zu? Und wie wichtig ist sie Ihnen überhaupt im Vergleich zu anderen Grundrechten? Wir freuen uns auf eine sachliche und konstruktive Diskussion im Kommentarbereich!
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