Für Aufsehen sorgte im Vorjahr ein Rettungseinsatz nahe der Barbarabrücke in Schwaz in Tirol. Eine Mutter und ihr Kind (5) trieben im Inn, konnten aber zum Glück gerettet werden. Da die Frau aus dem Jemen ihren Buben neben dem reißenden Fluss spielen ließ, musste sie sich nun vor Gericht verantworten. Ihr sei die Gefahr nicht bewusst gewesen, gab sie zu Protokoll.
Es hätte in einer Tragödie enden können! Ein Fünfjähriger stürzte Ende Oktober in Schwaz in den Inn. Seine Mutter (29) versuchte ihn noch aus dem Wasser zu ziehen, wurde aber selbst mitgerissen. Rettungstaucher zogen die beiden Nichtschwimmer zehn Minuten später leblos aus dem Wasser. Sie konnten zum Glück erfolgreich reanimiert werden.
Mir war die Gefahr nicht bewusst.
Die Angeklagte (29) vor dem Richter
Da die Frau aus dem Jemen ihr Kind offenbar ohne zu sichern am Fluss spielen hatte lassen, saß sie nun vor Gericht. „Mir war die Gefahr nicht bewusst“, meinte die mittlerweile wieder Hochschwangere. Laut ihrer Verteidigerin habe die 29-Jährige beim Rettungsversuch beinahe selbst ihr Leben verloren. „Man kann ihr daher keine Vernachlässigung vorwerfen.“
Angeklagte nahm Urteil sofort an
Der Richter sah es anders. „Sie haben nicht ausreichend auf Ihr Kind aufgepasst!“ Über die Angeklagte wurde eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt – 200 Euro muss sie unbedingt bezahlen. Die Frau nahm das Urteil sofort an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
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