Die Betreiber eines Chinarestaurants in Vorarlberg wurden bereits im Jahr 2016 rechtskräftig verurteilt – das Ehepaar soll 135.000 Euro hinterzogen haben.
Ein Chinarestaurantbetreiber-Ehepaar in Vorarlberg ist bereits zum zweiten Mal der Steuerfahndung ins Netz gegangen. Der 61-jährige Mann wurde schon 2016 wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung rechtskräftig verurteilt, berichtete das Finanzministerium am Samstag. Im März wurden die Steuerfahnder durch eine anonyme Anzeige und Unregelmäßigkeiten bei einer Umsatzsteuersonderprüfung wieder auf das Lokal aufmerksam. Das Paar hat offenbar erneut rund 135.000 Euro hinterzogen.
Wie bereits vor dem ersten Verfahren wurden auch diesmal Bestellungen und Abrechnungen nur handschriftlich auf sogenannten „Bierblockzetteln“ notiert. Die Zettel landeten dann jeweils kurz darauf im Müll. So war der Großteil der Aufzeichnungen vernichtet, es gab keine Belege. Die erwirtschafteten Umsätze kamen nie in eine Registrierkasse.
Bei Durchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bei Banken rund 100.000 Euro und in der Wohnung der Beschuldigten etwa 26.000 Euro sichergestellt.
Kein All-you-can-eat
Fälle wie dieser würden sich in der Branche herumsprechen und hätten eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). „Der österreichische Staat kann kein ‘All you can eat‘-Buffet für Steuerbetrüger sein. Das schadet all jenen ehrlichen Menschen, die ihre Abgaben ordnungsgemäß entrichten“, so Brunner weiter.
Auch Freiheitsstrafe möglich
Die Ermittlungen laufen. Bei einem Schuldspruch drohen Strafen bis zur doppelten Summe der hinterzogenen Abgaben, also 270.000 Euro. Aus spezialpräventiven Gründen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
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