Tierschützer entsetzt

Wanderer entdeckte Falle mit lebendigem Köder

Oberösterreich
14.04.2024 06:00

Ein aufmerksamer Wanderer entdeckte in einem Braunauer Wald eine seltsame Falle. Er alarmierte Tierschützer, und die sind schockiert: Als Köder dienten lebendige Tauben. Nun laufen Ermittlungen dazu. Für das Fangkonstrukt ist aber sogar eine rechtliche Ausnahme möglich.

„Es ist wirklich nur unfassbar. Man kann sich vorstellen, in welche Angst die Tiere da drinnen versetzt werden. Sie können sich nicht bewegen, und dann ist auch noch der Todfeind direkt über ihnen!“ Tom Putzgruber, Obmann des Vereins RespekTiere, ist schockiert. Ein aufmerksamer Wanderer rief die Tierschützer, weil er in einem Waldstück im Bezirk Braunau eine Falle entdeckte, die ihm seltsam vorkam. Putzgruber fand dann vor Ort noch eine zweite – in beiden waren Tauben, verwendet als lebendige Köder.

Die kleinere der beiden Fallen ist offenbar für Raubvögel wie Habichte konstruiert.
Die kleinere der beiden Fallen ist offenbar für Raubvögel wie Habichte konstruiert.(Bild: Verein RespekTiere)

Netz schnappt zu
In der einen vermutet der Tierschützer eine Falle für Raubvögel wie Habichte. Die Taube sitzt darin am Boden (siehe Bild oben). Landet ein Raubvogel auf dem Gitter über ihr, schnappt ein rundherum gespanntes Netz zu und fängt den Räuber lebendig. In die zweite Falle, ebenfalls mit Tauben als Köder, sollten laut Putzgruber größere Vierbeiner wie Füchse oder Marder tappen.

Was für die Tierschützer eindeutig grausam und illegal ist, beschäftigt nun auch die Kriminalisten: „Wir haben eine Anzeige nach Paragraph 5 des Tierschutzgesetzes erhalten und Ermittlungen in Auftrag gegeben“, bestätigt der Braunauer Bezirkshauptmann Gerald Kronberger auf Anfrage.

Anzeige nach §5

Die Bezirkshauptmannschaft Braunau bestätigt den Eingang einer Anzeige nach Paragraph 5 des Tierschutzgesetzes – darin ist das Verbot der Tierquälerei geregelt.

„Wie ein Büffet für den Habicht“
Ob und welche der beiden Fallen als Tierquälerei einzustufen sind, wird nun die Polizei ermitteln. Eine Raubvogelfalle mit lebenden Ködern sei in einem Ausnahmefall legal, sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. Nämlich dann, wenn die Behörde einen Zwangsabschuss von Habichten genehmigt hat, um eine Landwirtschaft zu schützen.

Denn: „Freilandhühnerhaltung ist wie ein Buffet für den Habicht, weil die Hühner da auf dem Präsentierteller sind“, sagt Böck. Für eine solche Abschussgenehmigung müssten davor aber gelindere Mittel wie etwa das Spannen von Schnüren zur Abwehr der Raubvögel ausprobiert worden sein.

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