Die Pitztaler Gletscherbahnen möchten auf dem Areal der Rifflseebahn-Talstation ein Personalhaus bauen. Ein Mandarfener glaubt die Version so nicht und mutmaßt eine „Verwandlung“ in Apartments im Laufe der Jahre. Er kämpft dagegen an.
„Ich werde dafür kämpfen, dass alte Rechte eingehalten werden“, berichtet Marcus Pechtl aus Mandarfen im „Krone“-Gespräch unmissverständlich. Der Anlass des „Kampfes“ ist ein Vorhaben der Pitztaler Gletscherbahnen. Ihr Plan ist es, auf dem Parkplatzareal der Rifflseebahn ein Personalhaus, also eine Unterkunft für Mitarbeiter, zu errichten. Alle behördlichen Wege zur Realisierung sind bereits eingeleitet. Ein löbliches Vorhaben, wäre da nicht eine Eintragung im Grundbuch.
Ich weiß, dass die Mitarbeiter dort für ihre Logie zahlen müssen. Somit ist für mich ein Beherbergungsbetrieb in Planung und das ist laut Grundbuch ausgeschlossen.
Marcus Pechtl
Kippt Grundbucheintrag Pläne der Gletscherbahnen?
In den 1970er Jahren kaufte der Vorläufer der Pitztaler Gletscherbahnen den Grund von drei Eigentümern, einer davon war der Großvater des erwähnten Marcus Pechtl. Die drei bestanden beim Verkauf auf die Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch, welche heute noch lautet, „die Erbauung eines Gast- und Schankgewerbes oder Beherbergungsgebäudes auf Gst 5625 zu unterlassen“. Heißt übersetzt: kein Gastronomie- und/oder Beherbergungsbetrieb auf diesem Grundstück. Genau hier setzt Pechtl an: „Ich weiß, dass die Mitarbeiter dort für ihre Logie zahlen müssen. Somit ist für mich ein Beherbergungsbetrieb in Planung und das ist laut Grundbuch ausgeschlossen.“
Ist ein Personalhaus ein Beherbergungsbetrieb?
Neulich war Bauverhandlung. „Die Betriebe suchen schon länger einen Platz für Personalunterkünfte. In Zeiten wie diesen muss man den Mitarbeitern attraktive Arbeitsplätze bieten“, sagt BM Elmar Haid, „die Widmung ist in Ordnung, sie ist einheitlich. Notfalls könnte man mit Parzellierungen arbeiten. Im aktuellen Fall müssen die zwei Parteien das Problem ohnehin zivilrechtlich klären. Unsere Juristen sagen jedenfalls, dass ein Personalhaus kein Beherbergungsbetrieb ist.“
„Auch alte Rechte sind zu akzeptieren“
Marcus Pechtl hat sich bereits einem Anwalt anvertraut. „Ich habe auch im Widmungsverfahren Einwendungen gemacht“, sagt Rechtsanwalt Markus Moser, „ich sehe im zivilrechtlichen Verfahren für meinen Klienten sehr gute Chancen.“ Er spricht auch die Vermutung Pechtls aus, dass sich nach gewisser Zeit die Personalwohnungen in Apartments „verwandeln“ könnten und die Bezeichnung Personalhaus eine Mogelpackung sei. Marcus Pechtl werde jedenfalls alle Rechtsmittel ausschöpfen, weil „alte Rechte auch zu akzeptieren sind“. Wie geht es nun weiter? Moser: „Mein Klient hat mir erzählt, dass die Gletscherbahnen den Kontakt zu ihm suchen würden. Ich werde nun meinerseits versuchen, den direkten Kontakt herzustellen und ausloten, ob es eine außergerichtliche Lösung gibt.“
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