Für den 24. März

Wahlkarten für Stichwahl können beantragt werden

Salzburg
11.03.2024 18:30

In 14 Gemeinden müssen die Kandidaten für den Bürgermeister-Sessel in die Stichwahl. Die Wahlkarten können seit Montag bei der eigenen Heimatgemeinde beantragt werden.

In den Gemeinden, in denen am Sonntag kein Bürgermeisterkandidat eine absolute Mehrheit (über 50 Prozent) bekommen hat, müssen die beiden stärksten Kandidaten in die Stichwahl. Diese findet am 24. März statt. Bereits jetzt können die Wahlkarten bei der eigenen Gemeinde beantragt werden. Das geht online unter www.wahlkartenantrag.at, per E-Mail an die jeweilige Gemeinde oder persönlich im Gemeindeamt. Letzte Möglichkeit dazu ist am Donnerstag, 21. März, während der Amtsstunden.

„Nachsitzen“ müssen in knapp zwei Wochen die Kandidatinnen und Kandidaten in der Stadt Salzburg, wo es SPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Auinger und Kay-Michael Dankl von der KPÖ Plus ins Finale geschafft haben, und in den Gemeinden Neumarkt am Wallersee, Schleedorf und Strobl (alle Flachgau), Bad Vigaun, Oberalm und Puch (Tennengau), Bad Gastein, Bad Hofgastein, Forstau, Mühlbach und St. Johann im Pongau sowie in Neukirchen am Großvenediger und Saalfelden im Pinzgau. In fünf dieser Gemeinden kann auch noch eine Frau Bürgermeisterin werden.

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