Lärmgrenze und Co.

Neue Regelungen für Wiener Straßenkünstler

Österreich
15.06.2012 13:30
Sie tanzen, malen, spielen die Panflöte oder stehen am Fleck, ohne sich zu bewegen - Straßenkünstler sind in vielen Städten ein gewohnter Anblick. In Wien werden die öffentlichen Vorführungen nun neu geregelt. So wird es künftig etwa Lärmgrenzwerte für akustische Darbietungen geben. Auch die Spielzeiten werden vereinheitlicht, die erlaubten Plätze zum Teil gekennzeichnet.

Eine rot-grüne Arbeitsgruppe hat sich auf Maßnahmen geeinigt, die bereits im Juli in Kraft treten sollen. Die Novelle der Straßenkunstverordnung soll, so hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima, gleichzeitig die Szene beleben und die Anrainer schützen.

Immissionswerte je nach Lage unterschiedlich
So wird etwa die Intensität der Beschallung geregelt: Die neuen Bestimmungen enthalten exakte Grenzwerte in Sachen Lautstärke, was es in dieser Form bisher nicht gab. Die Immissionswerte sind je nach Lage des Aufführungsortes unterschiedlich: Sollte jemand Grünland für seine Darbietung auswählen, darf der Wert nicht mehr als 45 Dezibel betragen. Ein wenig lauter darf es in Wohn- und Geschäftsgebieten werden. Am meisten erlaubt ist auf Bauland: Wird ein Straßenmusiker dort aktiv, hat er einen Grenzwert von 65 Dezibel zu beachten.

Zudem wird die Gruppengröße in Sachen Straßenkunst generell auf sechs Personen begrenzt, egal, ob es sich um laute oder lautlose Aufführungen handelt.

Markierung der beliebtesten Auftrittsorte
Manche Orte werden künftig mittels nummerierter Markierungsnägel fix gekennzeichnet. Dies soll, so hieß es, den Künstlern die Auffindung des Platzes erleichtern - genauso wie der Behörde die Kontrolle. Markiert werden die beliebtesten Auftrittsorte, also jene, für die auch Platzkarten ausgegeben werden.

Bildende Straßenkunst soll auf bestimmte Plätze konzentriert werden, nach dem Vorbild des Pariser Künstlerviertels Montmartre. Gehäuft soll die malende Zunft künftig etwa am Michaelerplatz, am Stock-im-Eisen-Platz oder am Karlsplatz auftreten.

Einheitliche Spielzeiten
Auch die Spielzeiten werden vereinheitlicht. An Orten mit Platzkarten ist Straßenkunst von 16 bis 20 Uhr erlaubt. Für weniger zentrale Orte, für die auch keine Platzkarten ausgegeben werden, gelten andere Bestimmungen. Ausnahmen gibt es allerdings für bildende Künstler: Sie dürfen von 14 bis 22 Uhr den Pinsel schwingen. Generell einheitlich ist jedoch die Spielzeit-Begrenzung für Musikanten. Sie darf zwei Stunden nicht überschreiten. 

"Lebensqualität darf nicht beeinträchtigt werden"
"Mit den neuen Bestimmungen wollen wir ein Flair ähnlich wie in Paris schaffen, wo Straßenkunst ein nicht mehr wegzudenkender Faktor im Stadtbild ist - zugleich sind uns aber natürlich auch die Anrainerinnen und Anrainer sehr wichtig, deren Lebensqualität nicht beeinträchtigt werden darf", versicherte Umweltstadträtin Sima.

Klaus Werner-Lobo, Kultursprecher der Wiener Grünen hofft, dass die Novelle dazu beitragen wird, Wien als internationale Kulturmetropole auch im Bereich der Straßenkunst zu positionieren.

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