Ein Rechtsexperte der Johannes Kepler Uni Linz kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Öffentliche Verkehrsflächen, deren Namensgeber schwer im Nationalsozialismus verstrickt waren, müssen unbedingt entfernt werden bzw. einen neuen Namen bekommen.
„Dieses Rechtsgutachten birgt einen Knalleffekt“, freut sich Robert Eiter, Sprecher des Netzwerks gegen Rechtsextremismus: „Es besagt, dass in Österreich alle NS-belasteten Straßennamen entfernt werden müssen!“
Der Hintergrund: Verfassungsexperte Markus Vasek von der Kepler Uni Linz (JKU) hatte im Auftrag des Mauthausen Komitees (MKÖ) und des Antifa-Netzwerks geprüft, welche Verpflichtungen aus dem NS-Verbotsgesetz und aus dem Staatsvertrag für die Bezeichnung von Verkehrsflächen einer Gemeinde abzuleiten sind.
Der Uni-Professor kommt darin zu dem Schluss: Straßennamen, die – wie etwa in Braunau und Wels – schwer belastete Nationalsozialisten würdigen, müssen entfernt werden.
Wiederbetätigungsverbot
„Die Bezeichnung einer Verkehrsfläche mit einem Personennamen darf nicht gegen das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung verstoßen“, begründet Vasek in seinem Gutachten.
Bei entsprechender Verdachtslage müssten die Biografien von Namensgebern wissenschaftlich untersucht werden. „Fällt das Ergebnis einer solchen Überprüfung eindeutig belastet aus, ergibt sich für die zuständigen Gemeindeorgane die Verpflichtung, avisierte namentliche Bezeichnungen von Verkehrsflächen wieder zu verwerfen oder eine bereits erfolgte namentliche Bezeichnung zu ändern.“
Unterlassen oder neu benennen
Derartige Namensgebungen seien zu unterlassen bzw. sei in diesen Fällen umzubenennen. Vasek verweist vor allem auf Artikel 9 des Staatsvertrages, in dem sich Österreich ausdrücklich verpflichtet hatte, aus seinem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben „alle Spuren des Nazismus zu entfernen“.
„Das Ergebnis des Gutachtens hat natürlich Auswirkungen in ganz Österreich, weil alle staatlichen Organe, also auch Gemeinderäte und Stadträte, an die Verfassung gebunden sind“, betont Robert Eiter. Die Beibehaltung von NS-belasteten Straßennamen – ob mit oder ohne Zusatztafeln – sei daher absolut keine Option.
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