Gefährliche Drohung

Der Albtraum aller Schwiegermütter vor Gericht

Vorarlberg
09.02.2024 17:45

Wegen innerfamiliärer Streitereien musste sich ein gerichtsbekannter Syrer am wieder einmal am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Dass sich die beiden Familien nicht grün sind, ist dem Gericht bekannt. Doch selbst zwei einschlägige Verurteilungen des 37-Jährigen reichten offensichtlich nicht aus, um den Mann zur Räson zu bringen. Denn abermals muss er sich wegen einer gefährlicher Drohung verantworten - und wieder hat innerhalb der „erweiterten Familie“ gekracht.

In der aktuellen Angelegenheit ist das Opfer seine Ex-Schwiegermutter. Es geht um einen Vorfall am 10. Dezember in Dornbirn. Die 65-Jährige ist gerade zu Fuß zu ihrem Sohn unterwegs, als der Angeklagte ihr zunächst mit dem Auto folgt. Kurz darauf überholt er die Frau, steigt aus, beschimpft sie und droht: „Ich werde Dich und Deine Familie umbringen!“ Dann setzt er seine Fahrt fort. Das Opfer erstattet Anzeige. 

Der Angeklagte hatte Glück, dass Staatsanwalt Richard Gschwenter den Satz „Ich werde dich und ...
Der Angeklagte hatte Glück, dass Staatsanwalt Richard Gschwenter den Satz „Ich werde dich und deine Familie umbringen!“ nur als Unmutsäußerung wertete.(Bild: Chantal Dorn)

„Sie erfindet das nur, um mir zu schaden“ 
Im Prozess bestreitet der zweifache Vater die Tat. „Es war mit meiner Ex-Frau abgemacht, dass ich an besagtem Nachmittag meine Kinder sehe. Aber sie erschien nicht.“ Das sei alles gewesen. Der Ex-Schwiegermutter sei er das letzte Mal vor zwei Jahren begegnet.

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Es war mit meiner Ex-Frau abgemacht, dass ich an besagtem Nachmittag meine Kinder sehe. Aber sie erschien nicht. Das war aber schon alles.

Der Angeklagte

Zwar wechselt er im Zuge der Befragung immer wieder seine Angaben, bezüglich der Anschuldigungen seiner ehemaligen Schwiegermutter bleibt er aber bei seiner Einschätzung: „Sie erfindet das nur, um mir zu schaden. Man will einfach nicht, dass ich meine Kinder sehe.“ Überhaupt würde ihm die Familie immer wieder Steine in den Weg legen. So auch, als er versucht habe, vergangenen Sommer einen Laden zu eröffnen. 

Schuldspruch im Sinne der Anklage
Weil die 65-Jährige das Auto beschreiben konnte, das ihr damals gefolgt war, und das Gericht die Schilderungen der Frau zum Tathergang für schlüssig hält, spricht Richterin Lisa Pfeifer den Ex-Schwiegersohn im Sinne der Anklage schuldig. Das rechtskräftige Urteil: vier Monate Haft auf Bewährung und 720 Euro Geldstrafe. Zudem ergeht der Widerruf einer im Sommer 2021 bedingten Geldstrafe von 1200 Euro.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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