Freund starb bei Crash

Alko-Lenker (18) soll jetzt Fahrschüler warnen

Salzburg
30.01.2024 16:20

Ein Lungauer (18) hatte nur zwei Monate den Führerschein, setzte sich nach einer Party-Nacht mit 1,8 Promille an das Steuer. Es kam zum Unfall, ein Freund starb. Vor Gericht sagt er jetzt: „Tut mir sehr leid“.

An dem verhängnisvollen 30. April 2023 hatten der Einheimische und seine Freunde in Tamsweg gefeiert: zuerst bei einer Geburtstagsparty, danach in der Disco. Mit fast 1,8 Promille wollte er in den Nachtstunden seine drei Kumpels heim fahren. Was danach passierte, daran kann sich der nunmehr 18-Jährige nicht mehr genau erinnern. „Es tut mir unendlich leid“, sagt er am Dienstag im vollen Prozesssaal des Landesgerichtes. Er habe das alles noch im Hinterkopf, besuche seither den Psychotherapeuten.

Mit mehr als 80 auf dem Tacho bei Tempo 30 verlor er in jener Nacht in einer langen Kurve die Kontrolle über sein Auto und prallte gegen eine Friedhofsmauer. Der hinter ihm sitzende Jugendliche war nicht angeschnallt und starb noch an Ort und Stelle. Zwei weitere jugendliche Mitfahrer wurden verletzt. Erst zwei Monate hatte der Lenker seinen Probeführerschein.

Nach zehn Vorträgen ist Strafmilderung möglich
Keiner konnte aber beim Prozess sagen, warum der Angeklagte so auf das Gas gedrückt hatte. Aber jeder wusste, dass er getrunken hatte: „Ich habe schon gefragt, ob er noch fahren kann“, meinte einer der Jugendlichen zur Richterin. Der Staatsanwalt forderte eine empfindliche Strafe. Das befand auch Richterin Verena Wegleiter und verhängte trotz Unbescholtenheit und Geständnis einen Monat unbedingte Haft und weitere sechs Monate auf Bewährung.

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Bei so einem Fall muss ein deutliches Zeichen her. Wenn Sie die Weisungen einhalten, können wir über nachträgliche Strafmilderung reden.

Richterin Verena Wegleiter

Mit einem großen Aber: Sie schlug dem 18-Jährigen ein Projekt vor, bei dem er in Fahrschulen Vorträge hält und dabei andere Fahrschüler vor solchen folgenschweren Alko-Fahrten warnt. Zehn solcher Vorträge soll er im Rahmen seiner Weisung bis 2025 erfüllen, entschied die Richterin: Bei Erfüllung könnte die Gefängnisstrafe nachgesehen werden, erwähnte sie in der Urteilsbegründung. Er nahm das Urteil und die Weisung an.

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