Da Deutschland den EU-Vorgaben nicht nachkomme, "erhob die Kommission heute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und forderte die Verhängung von Geldstrafen", hieß es in der Erklärung weiter. Die Kommission schlug dem Europäischen Gerichtshof demnach vor, "die Zahlung eines Zwangsgelds für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht zu verhängen".
Trotz mehrfacher Ermahnungen aus Brüssel hat Berlin die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus bislang nicht umgesetzt. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 2006 in deutsches Recht. Die Regierungsparteien Union und FDP konnten sich seitdem nicht auf ein neues Gesetz einigen.
Wann soll gespeichert werden?
Innenminister Hans-Peter Friedrich fordert die anlasslose Datenspeicherung für sechs Monate wie in der EU-Richtlinie vorgeschrieben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will dagegen Telekommunikationsdaten zwecks Verbrechensbekämpfung nur nach konkreten Verdachtsmomenten speichern lassen. Dieses sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht die EU-Kommission jedoch nicht als ausreichende Umsetzung der EU-Regelung an.
Der Streit dürfte Thema bei einem Koalitionsspitzentreffen am Montag im Kanzleramt werden. Da sich das Verfahren von der Klage der Kommission bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs lange hinziehen kann und Strafzahlungen somit nicht unmittelbar drohen, ist eine Einigung der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode möglicherweise nicht mehr zu erwarten.
Forderung der Kommission umstritten
Die Forderung der EU-Kommission nach Umsetzung der Regelung ist in Deutschland umstritten, da die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr angekündigt hatte, dass sie die Bestimmungen aufgrund von Datenschutzbedenken selbst überarbeiten will. Die EU-Kommission als "Hüterin der Verträge" sieht darin aber keine Entschuldigung für Deutschland, die EU-Vorgaben nicht zu befolgen, und besteht auf der Umsetzung geltenden Rechts.
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