„Alte Regeln“ gelten

Auch nach Corona-Matura höhere Erfolgsquoten

Österreich
11.01.2024 11:12

Auch nach Auslaufen fast aller der aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Erleichterungen bei der Reifeprüfung sind die Erfolgsquoten hoch. Beim Haupttermin im Frühling bzw. Sommer 2023 wurden zwar etwas schlechtere Resultate als in den drei Jahren davor erzielt - sie lagen aber noch immer deutlich über den Resultaten der Vor-Corona-Zeit.

So schafften in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils rund 85 bis 86 Prozent der zum Haupttermin angetretenen Schüler die Reifeprüfung.

In den ersten beiden Corona-Jahren 2020 und 2021 schnellte diese Quote auf jeweils rund 94 Prozent hinauf, 2022 waren es dann mit 90,5 Prozent wieder etwas weniger - vermutlich auch, weil einige der Erleichterungen wieder weggefallen sind. 2023 fielen dann weitere Sondermaßnahmen weg, die Erfolgsquote betrug nun 89,4 Prozent, zeigt eine Auswertung der Statistik Austria.

Pandemiebedingt waren 2020 neue Matura-Regeln eingeführt worden. Unter anderem war die mündliche Matura nur freiwillig, außerdem gab es maximal drei schriftliche Prüfungen, und die Arbeitszeit bei den Klausuren wurde um eine Stunde verlängert. Dazu wurde für die Maturanote neben der Prüfungsnote auch die Jahresnote herangezogen.

Beim Haupttermin 2023 hatten nur 6,7 Prozent der Kandidaten in mindestens einem Fach einen Fünfer. Zum Vergleich: Im Jahr 2019, also im letzten Jahr vor Corona, war dieser Anteil mit 12,7 Prozent noch fast doppelt so hoch. Weitere 3,6 Prozent schlossen 2023 die Matura deshalb nicht ab, weil sie nicht zu allen Prüfungsteilen angetreten waren.

Auch Noten verbesserten sich
Vor der Pandemie absolvierten zwischen 15 und 17 Prozent der Angetretenen die Reifeprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg. 2020 waren es dann 19 Prozent, im Jahr 2021 24 Prozent, 2022 21 Prozent und im Vorjahr 20 Prozent.

2021 und vor allem 2022 fielen dann manche Erleichterungen wieder weg. Ab dem Anfang Maturatermin 2023 galten wieder fast die „alten“ Maturaregeln. Große Ausnahme: Beibehalten und ins Regelwesen überführt wurde mit der Einbeziehung der Jahresnote die vermutlich deutlichste Änderung.

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