1600 Euro Strafe

Falsch abgebogen: Hier kassiert man sogar doppelt

Niederösterreich
22.12.2023 11:00

Der „Abkassier-Trick“ bei Benutzung privater Parkplätze oder Straßen ist nicht neu. Ein besonderer Fall wird aus Wolkersdorf (NÖ) gemeldet: Dort wird - auf einer nur kurzen Strecke - gleich doppelt abkassiert, da man gleich zwei Grundstücke befährt. Durch die nahe Apotheke tappen dort viele in die Falle: Bei einem „Krone“-Leser summierte sich die Forderung sogar auf 1600 Euro!

Es ist nur eine kurze Wegstrecke, an deren Ende eine Apotheke liegt. Da ist es für viele verlockend, trotz auffälliger Warnschilder doch kurz zuzufahren und sich einen Umweg zu ersparen. Aber dies kann - falls man dabei fotografisch festgehalten wird - teuer werden: „1600 Euro habe ich unlängst berappen müssen“, berichtet ein Autofahrer erbost. Den Grund, dass es bei dieser „Abzock-Falle“ zu derart exorbitant hohen Strafen kommen kann, legt der Wolkersdorfer der „Krone“ in Form von vier einzelnen Anzeigen für zweimaliges Zufahren vor - von zwei verschiedenen Liegenschaftsbesitzern.

Kleine Distanz, große Rechnung 
„Jeder der beiden Besitzer kann pro unrechtmäßigem Befahren einen Pauschalbetrag von je 399 Euro in Rechnung stellen“, so zumindest ist es dem Wolkersdorfer passiert, dass der Betrag vierstellig wurde. Ein Zahlschein lag dem Schreiben bei - samt dem Hinweis, bei Bezahlung Besitzstörungsklagen zu vermeiden. Auch Fotos der Vorfälle werden mitgeschickt.

„Ich bin mir meiner Fehler bewusst und habe ja auch beglichen“, führt der Weinviertler an. Was er nicht versteht, ist die Höhe: „Der Betrag steht in keinem Verhältnis beispielsweise zu jenen Strafen, wenn Kfz mit überhöhtem Tempo durch ein Ortsgebiet rasen.“

Der Strafbescheid einer Wiener GmbH mit „klingendem“ Namen
Der Strafbescheid einer Wiener GmbH mit „klingendem“ Namen(Bild: zVg)
Warnschilder sind zwar montiert ...
Warnschilder sind zwar montiert ...(Bild: zVg)
... aber die besondere Strafhöhe entpuppt sich erst mit der Zahlungsaufforderung.
... aber die besondere Strafhöhe entpuppt sich erst mit der Zahlungsaufforderung.(Bild: zVg)

Firma wirbt offen mit Service und Besitzschutz“
Recherchiert man nach der Firma, die die Bescheide zustellt, bleiben im Wortsinn eigentlich keine Fragen offen: „Zupf di“ wirbt auf der gleichnamigen Homepage unverhohlen damit, dem Kunden durch seine Dienste viel Aufwand abzunehmen. Laut Impressum hat man sich übrigens sechs ähnlich freche Internetauftritte gesichert. Auf „Krone“-Anfrage zu der Doppel-Falle in Wolkersdorf war telefonisch als auch via Mail keine Stellungnahme zu erhalten.

Gemeinde ist „machtlos“
Bei der Gemeinde ist der Fall bereits bekannt: Gespräche mit den Grundeigentümern scheiterten leider, heißt es. Aber die Kommune hat in der Folge zusätzliche Warntafeln aufgestellt. Wie dreist die Vorgangsweise ist, erzählt man sich unter den Anrainern: Denn auch das „Wolki-Mobil“, ein Service vor allem für ältere Personen, soll sogar schon gnadenlos abgestraft worden sein - selbst wenn dieses Angebot von der Stadtgemeinde Wolkersdorf selbst initiiert worden ist ...

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