Dr. Josef Marketz

So steht Diözesanbischof zur Homosexuellen-Segnung

Kärnten
19.12.2023 08:00

Noch vor zwei Jahren war es katholischen Geistlichen verboten, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Das soll sich nun ändern, wie Papst Franziskus am Montag verkündete. Was der Kärntner Diözesanbischof Dr. Josef Marketz dazu sagt:

Diözesanbischof Dr. Josef Marketz hat die heute von der Vatikanischen Glaubensbehörde veröffentlichte Grundsatzerklärung „Fiducia supplicans“ als einen „wichtigen Schritt für eine offene Kirche“ bezeichnet. Der Kärntner Bischof äußerte seine Freude und Dankbarkeit darüber, dass die Zulassung der Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch katholische Geistliche innerhalb von zwei Jahren möglich wurde. Im Februar 2021 hatte die Glaubensbehörde noch die Segnung solcher Paare untersagt, was viele Mensche „zurecht verletzt und gekränkt hat“.

„Keine Christen zweiter Klasse“
Bischof Marketz betonte, dass das aktuelle Schreiben der Glaubensbehörde durch ein „liebevolles Hinsehen auf die Situation der Menschen“ geprägt sei. Es berücksichtige die Sehnsucht und den Wunsch nach Segen, damit das (Zusammen-)Leben unter dem liebevollen Blick Gottes gelingen könne. Der Bischof war stets überzeugt, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht als Christen zweiter Klasse betrachtet werden dürfen. Er wies darauf hin, dass das lateinische Wort für „Segnen“, nämlich „Benedicere“, bedeutet „ein gutes Wort zu sagen“ - etwas, das alle Menschen verdienen.

Die erfolgte Öffnung entspricht deutlich dem Wunsch von Bischof Marketz nach einer Kirche, die eine große Weite ausstrahlt und in der für jede und jeden, unabhängig von sexueller Orientierung, Platz ist. Er betonte, dass dies viel gegenseitige Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung erfordert - nicht nur in Worten, sondern vor allem in Taten sowie seelsorglichen und liturgischen Handlungen.

Kritik an der Kirche
Seitens der LGBTQI-Gemeinschaft trifft das Schreiben des Papstes auf Kritik: Einerseits habe sich die Haltung des Vatikans gegenüber Homosexualität nicht verändert, andererseits gibt es auch bei der Segnung einige Einschränkungen: So dürfen gleichgeschlechtliche Paare nicht während eines Gottesdienstes gesegnet werden. Dass eine solche Segnung mit einer Eheschließung verwechselt werden könnte, muss ebenfalls ausgeschlossen werden. Und sexuelle Beziehungen seien für die Kirche weiterhin nur in der Ehe zwischen Mann und Frau erlaubt, nicht für Homosexuelle. 

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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