In der kommenden Woche wird die Gesundheitsreform im Nationalrat beschlossen. Vorgesehen ist, dass Ärzten im niedergelassenen Bereich pro Jahr 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Als ersten Schritt wollen die Österreichischen Gesundheitskassen (ÖGK) noch heuer 100 zusätzliche Kassenstellen ausschreiben.
Das Geld für diese ersten neuen Stellen kommt noch gar nicht aus der (mit dem Finanzausgleich verknüpften) Reform, sondern aus dem Budgetbegleitgesetz, das am Donnerstag im Bundesrat zum Beschluss ansteht. Wie es in der ÖGK hieß, will man noch in diesem Jahr zumindest die Interessentensuche ausschreiben. Die Hoffnung ist, die Stellen dann im ersten Quartal 2024 besetzen zu können.
Weiterer Ausbau der ärztlichen Versorgung
Im ersten Halbjahr soll über die regionalen Strukturpläne auch der weitere Ausbau der ärztlichen Versorgung geplant werden. Und: Auch für die Arbeit am österreichweit einheitlichen Leistungskatalog mit den Ärzten und einem daraus folgenden einheitlichen Gesamtvertrag hat die Kasse diesen Zeithorizont im Auge, zumindest was den groben Umriss des Katalogs betrifft.
Verhandlungen als „Knochenjob“
Dass die Ärztekammer das zeitliche Druckmittel dafür aus der Reform herausverhandeln konnte, war von der ÖGK kritisiert worden. Die Verhandlungen würden wohl ein „Knochenjob“ werden, meinte ein ÖGK-Experte. Man sei aber auch ohne „Drohbestimmungen“ zuversichtlich für einen Abschluss, für den es künftig auch einen gesetzlichen Auftrag gebe.
Es sollen 130 neue Leistungen im niedergelassenen Bereich kommen, mehr als 700 sind zwischen den Ländern zu harmonisieren. „Es wird für jedes Bundesland besser. Wir orientieren uns am besten“, versprach der Experte. Und es sei zu erkennen, dass die Landesärztekammern und auch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) grundsätzlich dafür seien: „Weil die verstehen natürlich, dass es zu einer Verbesserung der Kataloge kommt und wir dafür auch Geld bekommen.“
Kassensystem soll „super attraktiv“ werden
Geht es nach der ÖGK, sollen die Leistungen der Ärzte künftig österreichweit auch möglichst einheitlich honoriert werden, und zwar in einer Mischung aus Pauschalhonorierung und Einzelleistungen. Mit all dem wolle man das Kassensystem „super interessant und attraktiv machen“, auch um das Wahlarztsystem im Vergleich weniger attraktiv für die Ärzte zu machen.
Die von der Ärztekammer zuletzt wieder geäußerte Sorge um eine Kommerzialisierung der Versorgung durch gewinnorientierte Ambulanzen, die die Kammer künftig nicht mehr durch ein Veto verhindern kann, trägt man in der ÖGK nicht mit. In die Gesundheitsreformgesetze sei zuletzt noch ein Passus aufgenommen worden, die der Sozialversicherung eine klare Priorisierung vorgebe: Primärversorgungseinrichtungen (PVE), Gruppenpraxen und auch Einzelordinationen seien vorzuziehen. „Auch nach der Reform haben wir klar den Auftrag, diese Leistungen bei der Ärztekammer einzukaufen“, so der ÖGK-Experte.
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