Die Schuldsprüche wegen Mordes und terroristischer Straftaten im Terror-Prozess rund um das Wien Attentat am 2. November 2020 sind rechtskräftig. Die Vorwürfe wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie kriminellen Organisation werden neu verhandelt.
Nach dem Abschluss des Prozesses gegen Unterstützer des Wien-Attentäters im Februar 2023 wurden lebenslange Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährige Haftstrafen für zwei weitere Männer verhängt. Nun muss jedoch ein Teil des Prozesses wiederholt werden, da der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teilweise aufgehoben hat. Trotzdem bleiben die Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten und Beteiligung am Mord rechtskräftig.
Fehler in Rechtsbelehrung
Aufgehoben wurden laut OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür seien ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, hieß es in einer Aussendung des Höchstgerichts.
Davon unberührt blieben die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Über die aufgehobenen Anklageaspekte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation muss nun ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht erneut entscheiden.
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