Wirr-Warr

Causa Sulzberg: Wer darf zurücktreten?

Vorarlberg
21.11.2023 16:44

Die Rücktrittswelle in Sulzberg könnte zur juristischen Farce werden: Denn es darf laut Gemeindegesetz nur einer zurücktreten.

Dürfen die das? Das fragen sich derzeit einige Juristen des Landes Vorarlberg und in der Bezirkshauptmannschaft. Mit der Frage gemeint sind Bürgermeister und Vizebürgermeister von Sulzberg, die beide - wie berichtet - am Montag zurückgetreten sind. Auch zwei Gemeindevorstände haben sich von ihren Jobs zurückgezogen. Was nun bleibt, ist ein schwarzes Loch, eine juristische Leere. Denn das Gemeindegesetz hat für den Fall, dass Bürgermeister und Vize gleichzeitig zurücktreten, nichts vorgesehen.

Deshalb soll nun herausgefunden werden, wer denn zuerst seinen Rücktritt bekannt gemacht hat. Der Rücktritt des „Zweiten“ wäre dann gar nicht gültig, derjenige müsste dann die Geschäfte weiterführen.

Zitat Icon

Es wird derzeit beraten, wie wir weiter vorgehen. Ich werde mich einer sauberen Lösung nicht in den Weg stellen.

Lukas Schrattenthaler

Laut (Ex-)Bürgermeister Lukas Schrattenthaler haben sich er und sein Vize Peter Blank aber gleichzeitig die Rücktrittsschreiben in die Hand gedrückt. Man darf also gespannt sein, wie in der Sache weiter entschieden wird. Auf „Krone“-Nachfrage erklärte Schrattenthaler am Dienstag jedenfalls, dass er sich einer juristisch sauberen Lösung sicher „nicht in den Weg stellen“ werde. Wie diese Lösung aussehen könnte, darüber wurde am Dienstagnachmittag noch eifrig diskutiert.

Am Montag sind in Sulzberg sowohl der Bürgermeister als auch sein Vize und zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten. Monatelange Spannungen, die sogar zu Drohungen geführt haben, waren der Grund für die plötzliche Rücktrittswelle.

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