Lebenslange Haft

Mörder schlug erneut zu, zuckt bei Prozess aus

Gericht
09.11.2023 16:20

Schon vor 39 Jahren musste Karl K. vor Gericht in Wien Platz nehmen. Damals war er Mitte 30, heute ist er bereits ein alter Mann. Das Delikt ist dasselbe: Der verurteilte Mörder griff wieder zum Messer, entstellte seine Lebensgefährtin furchtbar - sie überlebte. Dieses Mal fasst er dafür nicht rechtskräftig die Höchststrafe aus.

In Wien betritt ein 75-Jähriger lachend den Verhandlungssaal 1, blödelt noch vor den Medienvertretern. Ein Erscheinungsbild, das völlig im Gegensatz zu dem steht, was ihn vor Gericht brachte. Am 21. Mai hat er versucht, seine Lebensgefährtin umzubringen, entstellte sie völlig. 

Er zückte nicht zum ersten Mal ein Messer
Nicht lange redet die Staatsanwältin um die kriminelle Vergangenheit des Angeklagten herum: „Karl K. hat schon einmal ein Menschenleben ausgelöscht. Er hat schon einmal jemandem ins Gesicht gestochen. Man kann sagen, vor ihnen sitzt ein verurteilter Mörder, der es wieder versucht hat.“

Denn bereits 1985 wurde der jetzt 75-Jährige zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren verurteilt. Vor 39 Jahren tötete er im Zuge einer Gasthaus-Schlägerei im zweiten Bezirk in Wien einen völlig Fremden mit einem wuchtigen Stich ins Gesicht. 

Insgesamt 30 Jahre Haftstrafe
Nur eine - wohl die schlimmste - von insgesamt 19 Vorstrafen. „Alles, was das Strafgesetzbuch hergibt. Wenn man die Verurteilungen zusammenrechnet, wurde Karl K. zu knapp 30 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt“, so die Staatsanwältin gegenüber den Geschworenen.

Und auch dieses Mal ist es ein Tötungsdelikt, das den Wiener auf die Anklagebank bringt. Weil sich seine Lebensgefährtin von ihm trennen wollte, attackierte er sie in ihrer Wohnung im 21. Bezirk zuerst mit einem Pfefferspray, danach am Gang mit einem Klappmesser. Selbst als die 48-Jährige schon in einer Ecke kauerte, ließ er nicht von ihr ab. Mit insgesamt 20 Schnitten verunstaltete er das Gesicht, den Hals und den Nacken des Opfers - die Narben bleiben bis heute. 

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Karl K. ist ein eifersüchtiger, besitzergreifender Mensch. Er entscheidet, wann eine Beziehung zu Ende geht, wann ein Menschenleben zu Ende geht.

Staatsanwältin im Wiener Landesgericht

Die impulsive, aggressive Art von Karl K. wird auch im Gerichtssaal schnell sichtbar: Immer wieder unterbricht er die Staatsanwältin und den Richter, bezeichnet das Schwurgericht sogar als „Kasperltheater“. Beim Vortrag des Gerichtsmediziners zuckt er völlig aus: „Was redt‘ der da? Wollen‘s mi deppat mochn?“ - nur einer seiner Zwischenrufe. Bis die Justizwachebeamten ihn endgültig abführen. 

„Ich zerschneide dir jetzt dein Gesicht!“
Seine Verteidigerin Melanie Kolar versucht nichts schönzureden: Natürlich sei ihr Mandant schuldig. Nur an dem Delikt des versuchten Mordes stößt sie sich. „Er soll für das bestraft werden, was er angekündigt und dann auch getan hat“, plädiert sie auf eine absichtlich schwere Körperverletzung. Vor der brutalen Messerattacke rief der 75-Jährige seinem Opfer nämlich entgegen: „Ich zerschneide dir jetzt das Gesicht!“

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Wäre die Zeugin nicht gekommen mit der Glock in der Hand, hätten wir heute keinen versuchten Mord.

Opfervertreter Thomas Kralik

Und auch Karl K. selbst findet zum angeklagten Mordvorsatz klare Worte: „Das wollte ich nicht, sonst hätte ich sie ja wirklich umgebracht!“ Der Privatbeteiligtenvertreter Thomas Kralik - er fordert für das Opfer 20.000 Euro - ist sich aber sicher: „Wäre die Zeugin nicht gekommen mit der Glock in der Hand, hätten wir heute keinen versuchten Mord.“ - denn erst als eine benachbarte Polizistin mit ihrer privaten Waffe zur Hilfe eilte, flüchtete K. 

Höchststrafe ausgefasst
Der Wahrspruch der Geschworenen - acht Frauen - ist einstimmig: Die brutale Messerattacke auf die Ex-Lebensgefährtin war versuchter Mord. Dem Richtersenat bleibt aufgrund des „massiv getrübten Vorleben“ von Karl K. nur eines übrig: Lebenslange Haft! Dem 48-jährigen Opfer werden 10.000 Euro zugesprochen. Verteidigerin Melanie Kolar gibt keine Erklärung ab, deswegen ist das Höchsturteil nicht rechtskräftig.

Die lebenslange Freiheitsstrafe kam für Melanie Kolar nicht ganz unerwartet: „Das Vorleben des Angeklagten hatte einen nicht erheblichen Einfluss auf die Urteilsfindung. Das Urteil überrascht daher nicht. Das ist unser Schwurgerichtssystem.“

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