Ab Jänner 2013 wird der freiwillige Mini-Pensionsbeitrag abgeschafft und durch eine Erhöhung auf drei Prozent ersetzt. Und dafür macht man ein eigenes Gesetz. Obwohl der Verfassungsgerichtshof beim Abschnitt fünf in der Regierungsvorlage zu dem Schluss kommt, dass die bestehende Rechtslage dem einzelnen OeNB-Bediensteten keine Gewähr für die Unabänderbarkeit seiner pensionsrechtlichen Position zugesteht.
Nur zum Vergleich: Laut Rechnungshof bekommen Beamte und ASVG-Pensionisten pro Jahr durchschnittlich rund 34.000 Euro. Zudem kommt ein mehrfach höherer Pensionsbeitrag als in der OeNB hinzu. Wer aber vor 1993 in die Nationalbank eingetreten ist, darf schon mit 55 Jahren in Ruhestand gehen, die durchschnittliche Pensionsaufwendung (inklusive verwitweter Angehöriger, Waisen) beträgt stolze 88.000 Euro.
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