Erst im Jahr 2024 sollte die Betriebsversicherung einer Unternehmerin aus Niederösterreich enden. Nachdem es zwischenzeitlich aber zu tragischen Entwicklungen gekommen war, bat die Mutter der jungen Frau um eine frühere Vertragsauflösung. Die wurde abgelehnt. Die Ombudsfrau hat die Versicherung kontaktiert.
Ihre Betriebsversicherung hatte Martina S. (Name geändert) im Mai gekündigt, weil sie ihr eigenes Geschäftslokal aufgegeben und sich am Standort einer Berufskollegin als Untermieterin eingemietet hatte. Vermerkt wurde die Kündigung vertragsgemäß mit 1. September 2024. Doch das Leben der 40-jährigen Niederösterreicherin änderte sich schlagartig, sie erkrankte schwer.
Mutter übernahm Erwachsenenvertretung
„Meine Tochter ist schon seit drei Monaten im Spital wegen mehrerer Schlaganfälle“, so die Mutter, die nun auch die Erwachsenenvertretung ihres Kindes übernommen hat. Sie kontaktierte die Versicherung, ersuchte um eine sofortige Auflösung des Vertrags, weil man nicht einmal wisse, ob die Tochter jemals wieder ihren Beruf ausüben wird können.
Frühere Kündigung wurde abgelehnt
„Derzeit kann sie sich nicht einmal artikulieren, weil das Sprachzentrum betroffen ist.“ Das Geschäft habe man geräumt, die Sachen eingelagert. Doch vom Versicherungsunternehmen erhielt Frau S. eine abschlägige Antwort. „Vielleicht können Sie mir helfen, Sie sind meine letzte Hoffnung“, wandte sich Frau S. letztlich Hilfe suchend an die „Krone“.
Versicherung fand menschliche Lösung
Die Ombudsfrau hat deshalb die Uniqa Versicherung um Prüfung ersucht, ob es hier nicht doch eine kulante, menschliche Lösung geben kann. Das war erfreulicherweise der Fall. Man komme Familie S. entgegen und akzeptiere die Kündigung des Vertrags rückwirkend mit Mai 2023. Die Familie könne sich diesbezüglich mit ihrem Betreuer in Verbindung setzen, so das Unternehmen.
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