Dünne Beweislage

Freispruch im Zweifel für den Angeklagten

Vorarlberg
23.08.2023 06:25

Ein 19-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von den ihm vorgeworfenen Taten - Raub, Erpressung und Nötigung - freigesprochen worden. Die Beweislage war zu dünn.

Als die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Sabrina Tagwercher, das Urteil verkündet, brechen bei dem seit drei Monaten in U-Haft sitzenden Angeklagten alle Dämme. Dass der Freispruch im Zweifel erfolgte, ist in dem Moment Nebensache. Fakt ist, dass der vierfach einschlägig Vorbestrafte nun wieder ein freier Mann ist.

Dem 19-Jährigen waren vonseiten der öffentlichen Anklägerin Raub, Erpressung und Nötigung eines 17-jährigen Lehrlings in Lustenau vorgeworfen worden. So hatte das vermeintliche Opfer behauptet, in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai von dem Angeklagten nahe des „Blauen Platzes“ angehalten worden zu sein. Unter der Behauptung, er führe ein Messer mit sich, habe dieser ihm zuerst Bargeld abgenötigt und in weiterer Folge Bankomatbehebungen und Onlineüberweisungen von mehr als 1500 Euro gefordert.

Er habe Schulden eingetrieben
Dem sei eine unmissverständliche Drohung gefolgt: Sollte der 17-Jährige Anzeige erstatten, habe dieser „sein Leben ausgelebt“. Anders lautet die Version des Beschuldigten: Entgegen den Angaben des Opfers hätten sich die beiden sehr wohl gekannt. Er habe bei dem 17-Jährigen per Telefon „Grasschulden“ - sprich Schulden aus Marihuanaverkäufen - eingetrieben. Was wiederum das Opfer in der Verhandlung bestritt.

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Ein Räuber und Erpresser möchte doch unerkannt bleiben. Komisch ist auch, dass sich der Angeklagte mit dem Opfer via Snapchat übers Training unterhalten hat.

Die Richterin

Auf die Frage der Frau Rat, warum der 17-Jährige nach dem Vorfall nicht gleich bei der nahegelegenen Polizeidienststelle Anzeige erstattet habe, antwortet dieser: „Ich hatte Angst und wollte das zuerst mit meinem Vater besprechen.“ Dass sich der Angeklagte beim mutmaßlichen Opfer während des vermeintlichen Vorfalls namentlich zu erkennen gab und dem 17-Jährigen danach sogar Selfies schickte, erwies sich am Ende als Fallstrick für einen Schuldspruch. „Ein Räuber und Erpresser möchte doch unerkannt bleiben. Komisch ist auch, dass sich der Angeklagte mit dem Opfer via Snapchat übers Training unterhalten hat.“

Chantal Dorn
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