Übel mitgespielt wurde einem Arbeitnehmer aus Eisenstadt von seinem Dienstgeber: Ein Arbeitsunfall wurde nicht an die AUVA weitergeleitet und der Betroffene rückwirkend abgemeldet.
Der 33-jährige Mann war seit sechs Monaten bei einer Malerfirma im Nordburgenland beschäftigt. Bei Arbeiten auf einer Baustelle in St. Pölten fiel er von einer Leiter. Obwohl er den Unfall mehrmals meldete, wurde dieser nicht an die AUVA weitergeleitet. Für den Mann kam es aber noch schlimmer.
Vor Krankenstand rückwirkend abgemeldet
Trotz Schmerzen im Rücken und am Bein ging er mehrere Wochen weiter zur Arbeit. Als die Schmerzen aber immer stärker wurden, sucht er einen Arzt auf, der ihn krankschrieb. So wie den Arbeitsunfall meldete er auch den Krankenstand und schickte eine Krankmeldung per WhatsApp. Umso größer war danach die Überraschung, als der Chef den Mitarbeiter wegen „unberechtigten vorzeitigen Austritts“ rückwirkend drei Tage vor Beginn des Krankenstandes abmeldete.
Nach unserer Intervention wurde der Unfall bei der AUVA gemeldet und dem Dienstnehmer alle Ansprüche ausbezahlt. Somit konnten wir für den Betroffenen 3335 Euro erkämpfen.
Heinzi-Erik Hobisch, Arbeiterkammer Burgenland
Der Mann kontaktierte daraufhin die Arbeiterkammer Burgenland. „Es stellte sich auch heraus, dass er neben den bekannten Verfehlungen auch das kollektivvertraglich zwingend gebührende Taggeld nicht erhalten hatte und ihm unberechtigt Werbungskosten von seinem Lohn abgezogen wurden“, berichtet Arbeitsrechtsexperte Heinzi-Erik Hobisch. Mit der Kündigungsentschädigung, den anteiligen Sonderzahlungen sowie der restlichen Entgeltfortzahlung ergab sich insgesamt ein Betrag von 3355 Euro. „Nach unserer Intervention wurde der Unfall bei der AUVA gemeldet und dem Dienstnehmer alle Ansprüche ausbezahlt“, schildert Hobisch.
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