Wegen Besitzstörung

Wer Parkstrafe nicht zahlt, muss mit Klage rechnen

Oberösterreich
04.08.2023 18:00

Neue Überwachungssysteme sorgen beim Parken für teure Überraschungen - doch bei Nichtzahlung droht eine Besitzstörungsklage. Wer sich „abgezockt“ fühlt, sollte sich sofort beim Betreiber der Parkplatzüberwachung melden und auf Kulanz hoffen.

Abgezockt fühlten sich zuletzt „Krone“-Leser, die mittels Kennzeichenerfassung überwachte Parkplätze benutzt hatten. Solche Systeme wurden etwa beim Frunpark in Asten oder beim Fachmarktzentrum in Eferding installiert, um „Parksünder“ zu vertreiben. Entsprechende Schilder, mit denen man die Kunden auf beiden Parkplätzen über die neuen Regeln informiert, werden oft übersehen. Betroffene „tappen“ dann in die Parkfalle und sind natürlich erbost, wenn die Rechnung ins Haus flattert. So soll ein 36-Jähriger – wie berichtet – 110 Euro zahlen, weil er nachts kurz zum Telefonieren am Parkplatz in Eferding hielt, in Asten wurden 75 Euro für eine Zeitüberschreitung von sechs Minuten fällig.

Abkassieren erlaubt
„Grundsätzlich muss man sagen, dass es sich bei den Flächen um Privatgrund handelt und es den Besitzern erlaubt ist, fürs Parken zu kassieren“, erklärt ÖAMTC-Clubjuristin Julia Kaiser. „Für die Kundenzufriedenheit ist es aber nicht gerade förderlich.“ Begründet wird die Parkplatzüberwachung in beiden Fällen mit denselben Argumenten: Man wolle nächtliche Treffen, Vermüllung und das widerrechtliche Abstellen von Lkw verhindern bzw. Pendler, die dort parken, abschrecken.

Zitat Icon

Die Höhe der geforderten Strafen bewegt sich im Durchschnittsbereich.

(Bild: ÖAMTC)

Julia Kaiser, Clubjuristin beim ÖAMTC

Bei Nichtzahlung droht Klage
„Kann der Besitzer der Fläche ein Rechtsverfolgungsinteresse nachweisen, bekommt er um 20 Euro auch die Daten der Fahrzeughalter“, erklärt die Juristin. Sollte sich jemand abgezockt fühlen, rät sie dazu, „sofort mit dem Betreiber der Parkplatzüberwachung in Kontakt zu treten“. Mit Belegen von Geschäften könne man vielleicht eine Kulanzlösung erzielen. Wer die Rechnung einfach ignoriert, dem droht eine Besitzstörungsklage.

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