Ärger um Selbstbehalt

Wer für den Transport mit der Rettung blecht

Tirol
02.08.2023 18:00

Ob der Transport mit der Rettung in das nächstgelegene Krankenhaus kostenlos oder mit Selbstbehalt ist, das kommt ganz auf die Versicherung an. Das musste vor kurzem eine Tiroler Pensionistin feststellen, die eine Rechnung für den Transport bekam. Kurios in Tirol: Wer gar nicht versichert ist, zahlt gewiss nichts.

Wegen Atembeschwerden wurden ein Mann und seine Mutter, eine Pensionistin aus Innsbruck, am 5. April mit der Rettung in die Klinik transportiert. Doch die Mutter staunte nach Aussagen des Sohnes nicht schlecht, als sie plötzlich eine Rechnung ihrer Versicherung, der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen), von 22,71 Euro erhielt.

Er selbst hatte mit einer anderen Versicherung nichts für die Fahrt ins Krankenhaus zu bezahlen.

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Für jemanden, der ohnehin schon eine kleine Pension bekommt, ist das viel Geld.

Der Sohn der Betroffenen

„Das ist ja ein Notfall und kein Luxus“, echauffiert sich der Sohn, „wenn meine Mutter nun viermal im Monat aus einem Notfall heraus ins Krankenhaus müsste, dann wären das ja mehr als 90 Euro. Für jemanden, der ohnehin schon eine kleine Pension bekommt, ist das viel Geld.“ Und wenn die Fahrt länger dauern würde? „Wenn da jemand einen Transport aus dem hintersten Stubaital braucht, wie teuer wird das dann erst?“

Für SVS-Versicherte 20 Prozent, für Unversicherte nichts
Die SVS klärt auf: „Die Abrechnung der Fahrt erfolgt zwischen dem Vertragspartner (Anm.: nächstgelegene Behandlungsstelle) und der SVS nach dem vertraglich vereinbarten Tarif. Von den SVS-Kunden ist im Nachhinein der übliche Selbstbehalt von in der Regel 20 Prozent des Vertragstarifs zu bezahlen.“ Im Fall der Pensionistin machte das also 22,71 Euro aus.

Vereinbarung mit dem Land führt zu Kuriosum
Das Rote Kreuz betont auf Nachfrage der „Krone“, dass es keine Selbstbehalte an Patienten verrechne - sondern Transportkosten mit den Versicherungen abrechne. Doch auf der Webseite ist zu lesen, "dass immer der Patient als Leistungsempfänger zur Tragung der Kosten verpflichtet ist. Für Sozialversicherte übernimmt die Krankenversicherung diese Gebühr aufgrund von Verträgen.

Besteht keine Krankenversicherung oder ist diese nicht zur Leistung verpflichtet, so hat derjenige, für den der öffentliche Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, die Gebühr zu bezahlen.“

Jedoch gilt das offenbar nicht für Tiroler, auf Nachfrage heißt es beim Roten Kreuz: „Wenn man als Tiroler nicht versichert ist und mit der Rettung ins Krankenhaus muss, dann bekommt man aufgrund der Regelung mit dem Land keine Rechnung.“

Was zu der etwas paradoxen Situation führt, dass man ohne Versicherung keine Rechnung bekommt - wenn man jedoch bei der SVS versichert ist, schon.

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