Große Aufregung

Frau in Straßenkleidung samt Kopftuch flog aus Bad

Oberösterreich
04.07.2023 17:45

Für die Organisation SOS Menschenrechte ist es eine klare Diskriminierung. Denn eine Somalierin flog aus dem Linzer Schörgenhubbad, weil sie in Straßenkleidung und mit Kopftuch eine Schulklasse begleitet hatte. 

Für die Organisation SOS Menschenrechte ist der Vorfall eine klare Diskriminierung aufgrund der Herkunft und insbesondere der Religion. Für die Linz AG ist es eine Frage der Badeordnung. Doch was war passiert? Am Freitag kam es im Linzer Schörgenhubbad zu einem Vorfall. Eine Frau aus Somalia, die als Schulassistentin eine Schulklasse beaufsichtige, tat dies in voller Straßenkleidung und mit Kopftuch.

Bademeister forderte sie auf, zu gehen
Sie wurde vom Bademeister aufgefordert, das Bad zu verlassen. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, die damit endete, dass die Frau des Bades verwiesen wurde. Angeblich auch unter dem „hämischen Beifalle anderer Badegäste“, berichtet der ORF Oberösterreich. Die Linz AG stellte dazu allerdings fest: „Der Vorfall ereignete sich nicht im Freibad, sondern in der Halle. Und es ging nicht um das Kopftuch, sondern um die Tatsache, dass Straßenbekleidung in der Halle einfach nicht erlaubt ist.“

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Beanstandet wurde nicht das Kopftuch. Anlass war das Tragen einer eindeutigen Straßenkleidung.

Linz AG Bäder in einer Stellungnahme

So nahm die Linz AG Stellung
„Nach Überprüfung und Rücksprachen mit dem Bäderpersonal ereignete sich der betreffende Vorfall Ende Juni 2023, nicht wie im Beitrag berichtet, im Freibad, sondern im Hallenbad der Erlebnisoase Schörgenhub. Beanstandet wurde auch nicht das Kopftuch. Anlass für den Hinweis auf die Badebekleidungsregel und das anschließende Ersuchen, den Schwimmbereich zu verlassen, war das Tragen einer eindeutigen Straßenkleidung. Dies wird durch vorhandenes Videomaterial auch belegt.“

Das steht in der Badeordnung
Die Badeordnung der Linz AG Bäder sieht für den Aufenthalt in unseren Bäderanlagen das Tragen von üblicher Badebekleidung vor. Darunter fallen Badehose, Badeshorts, ein- oder mehrteiliger Schwimm- bzbw. Badeanzug, Monokini, Bikini, Tankini, Burkini, Schwimmwindel für Babys und Kleinkinder sowie Ähnliches aus dem entsprechenden Material (keine Baumwolle!).

Ausnahmesweise ist auch sportliche Bekleidung erlaubt
Im Fall von Begleitpersonen (Lehrkräften, Assistentinnen,...), die sich ausschließlich am Beckenrand aufhalten, ist auch eine sportliche Bekleidung (wie Sporthose/Shorts und T-Shirt) ausnahmsweise erlaubt. Diese Regeln gelten für alle Badegäste unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft.

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