Signal der Justiz

Kinderpornos: Unbedingte Haft statt Bewährung

Salzburg
14.06.2023 12:18

500.000 Kinderporno-Dateien sammelte ein gebrechlicher Salzburger (59) über fünf Jahre. Im Februar erhielt er dafür neun Monate auf Bewährung samt Einweisung in die Anstalt. Jetzt hat das Berufungsgericht die bedingte Strafe in eine unbedingte verwandelt, ein klares Signal der Justiz.

Bereits im Juni des Vorjahres hatte der nun Verurteilte den Kinderporno-Vorwurf zugegeben. Beim Prozess im Februar versuchte er sich noch zu erklären: „Ich habe selbst Missbrauch erfahren und leide unter Depressionen.“ Die abscheulichen, pornografischen Darstellungen Minderjähriger, darunter auch unmündigen Kindern, hatte er bewusst auf einschlägigen Internetseiten gesucht, dazu auch Alias-Namen genutzt.

Psychische Krankheit
Eine erfahrene Neuropsychiaterin überprüfte im Auftrag der Justiz die Psyche des Salzburgers: Sie attestierte ihm eine psychische Krankheit, mangelnde Einsicht und sogar eine Gefährlichkeit. Beim erstinstanzlichen Prozess erhielt der 59-Jährige neun Monate Haft auf Bewährung und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, letzteres heißt nun nach einer Gesetzesänderung forensisch-therapeutisches Zentrum.

Staatsanwalt forderte strengere Strafe 
Genau dieses Gutachten unterstrich nun der Staatsanwalt bei der Berufungsverhandlung im Salzburger Landesgericht vor einem Senat des Oberlandesgerichtes: „Mit Blick auf das Gutachten gehen wir davon aus, dass eine Bewährungsstrafe ihn nicht von weiteren Straftaten abhält“, erklärte Erster Staatsanwalt Marcus Neher.

Der Verteidiger dagegen betonte das Haftübel, dass sein Mandant jetzt verspüre: Der 59-Jährige musste nämlich nach der Urteilsverkündung im Februar wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. In seinen Schlussworten betonte er: „Ich weiß, dass es falsch ist.“ Er wolle „professionelle Hilfe“.

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Mit Blick auf das Gutachten gehen wir davon aus, dass eine Bewährungsstrafe ihn nicht von weiteren Straftaten abhält.

Staatsanwalt Marcus Neher

Der letztinstanzliche Richter-Senat ging auf die Forderung des Staatsanwaltes ein und betonte, dass es sich um eine „Tat mit schweren Folgen“ handle. Aufgrund der immensen Anzahl der Dateien, laut Anklageschrift waren es rund 500.000 Dateien, nützte „die Unbescholtenheit auch nichts“, so der Vorsitzende.

Klares Signal
Deshalb wandelte der Senat die bedingte Strafe in eine unbedingte um. Ein klares Signal, wohl auch für den prominenten Fall in Wien um einen österreichischen Schauspieler, der in den nächsten Wochen verhandelt werden dürfte.

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