Normalbetrieb ab 30.4.

Maskenpflicht bei Ärzten und in Spitälern endet

Österreich
25.04.2023 07:30

Mit dem 1. Mai endet ein Teil der noch bestehenden Corona-Regeln: Nur mehr bis 30. April gilt in ganz Österreich in vulnerablen Bereichen wie Spitälern, Alten- und Pflegeheimen und in Arztpraxen eine Maskenpflicht. Ende Juni ist dann auch die Meldepflicht bei einer Erkrankung mit Covid-19 Geschichte. 

Den Fahrplan für das Ende der Corona-Maßnahmen hat die Regierung bereits im Ministerrat am 1. Februar beschlossen.

„Die Pandemie geht, das Virus bleibt, und wir werden damit umgehen können“, sagte damals Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Der Fahrplan sieht vor, dass bis zum Sommer die Regelungen stufenweise auslaufen. Ab 30. Juni soll wieder „Normalbetrieb“ herrschen.

Am 1. Mai fällt zunächst die Maskenpflicht in den letzten Bereichen. Vor den Sommerferien - mit dem 1. Juli - wird SARS-CoV-2 dann keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen endet dann. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt mit anderen Menschen verpflichtet.

Risikogruppenfreistellung läuft aus, Impfzentren werden abgebaut
Impfungen, Tests und die Abgabe von Corona-Medikamenten sollen laut dem Vorhaben kostenlos bleiben. Gratis-Tests soll es nur noch geben, um bei Patienten mit Symptomen abzuklären, ob sie Medikamente brauchen. Das Abwassermonitoring wird um weitere Krankheitserreger ergänzt. Die Impfzentren werden abgebaut. Ebenfalls auslaufen wird die sogenannte Risikogruppenfreistellung.

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