Seit 1. Jänner 2006 schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz vor, dass "Systeme der Informationsverarbeitung" barrierefrei sein müssen. Eine DVD gilt als solches System, Barrierefreiheit heißt in diesem Fall, dass es zur Tonspur auch Untertitel geben muss.
Diese jedoch fehlen bei der Jubiläums-DVD. Der Kläger unternahm – wie vom Gesetz vorgesehen – zunächst noch beim Bundessozialamt einen Schlichtungsversuch, zu dem niemand vom ORF, der die DVD produziert hatte, erschien. Also klagte der Fan. Mit Erfolg.
Untertitelung auch für Integration positiv
Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz wurde ihm vom Handelsgericht Recht gegeben, zudem sprach man ihm 1.000 Euro Schadenersatz zu. Das Urteil hat aber nicht nur für Gehörlose Bedeutung – die Untertitelung stellt auch für Menschen, die Deutsch lernen, eine große Hilfe beim Spracherwerb dar.
Der ORF ist zurzeit dabei, das Urteil, das sich ausschließlich auf eine kommerziell verwertete DVD-Produktion bezieht, zu evaluieren. Das ORF-TV-Programm, das bereits zu rund 55 Prozent untertitelt ausgestrahlt wird, ist davon nicht betroffen. Dieses Angebot für gehörlose Menschen wird auch kontinuierlich weiter ausgebaut. Für 2012 ist ein Anteil von 60 Prozent geplant, heißt es seites des ORF.
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