Osterfeuer sind in weiten Teilen der Steiermark nur eingeschränkt erlaubt oder gänzlich verboten. Wo sie erlaubt sind, mahnt die Feuerwehr zur Vorsicht und gibt diese wichtigen Sicherheitstipps mit auf den Weg.
Gestattet ist das Entzünden der Feuer laut Verordnung des Landes nur von Karsamstag, 15 Uhr bis Ostersonntag, 3 Uhr. Allerdings gibt es individuelle Einschränkungen durch die Gemeinden: Im Grazer Stadtgebiet sind die Feuer generell verboten. Einige Gemeinden in Graz-Umgebung, Leibnitz und der Südoststeiermark erlauben nur ein Brauchtumsfeuer im Ort, das meistens von der Gemeinde oder einem ansässigen Verein entzündet wird.
Für die Bewohner von Gemeinden, in denen das private Abbrennen erlaubt ist, gibt die Feuerwehr folgende Sicherheitstipps:
Die Feuerwehr bittet zudem vorab um eine kurze schriftliche Information, falls Sie vorhaben, selbst ein Osterfeuer abzubrennen, unter folgendem Link.
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