Die Maklergebühr wird künftig von Mietern nur noch zu entrichten sein, wenn sie selbst einen Makler engagieren. Ein ewiges Thema der Mietgeschichte wird damit ad acta gelegt.
Vier Jahre ist es her, da vollzog die ÖVP eine bemerkenswerte politische Kehrtwende: Im Nationalratswahlkampf 2019 gaben die Türkisen ihre Ablehnung gegen das sogenannte Bestellerprinzip bei Immobilienmaklergebühren auf.
Mit anderen Worten: Die Provision eines Maklers - meist sind es zwei Bruttomonatsmieten - soll nicht mehr automatisch auf den neuen Mieter abgewälzt werden, sondern nach deutschem Vorbild von dem bezahlt werden, der ihn beauftragt hat. Zumeist ist dies der Vermieter.
„Wer bestellt, bezahlt"
„Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf“, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag. „Wie überall sonst gilt ab 1. Juli 2023 auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt“. Gerade in Zeiten enormer Teuerung ist die aktuelle Regelung für Mieter eine enorme finanzielle Belastung.
Grafik: Eigentums- und Mietquote in Österreich
„Erhebliche wirtschaftliche Einbußen“
Der Maklerbranche stößt das geplante Gesetz weiter sauer auf. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer (WKÖ) hatte im Vorfeld des Ausschusses die ÖVP-Mitglieder in einem Brief „vor erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung für Makler“ gewarnt.
Darin heißt es: „Mit der Einführung eines Bestellerprinzips können Immobilienmakler ihre umfassenden Informations- und Aufklärungsverpflichtungen gegenüber Mieterinteressenten nicht mehr erfüllen. Der potenzielle Mieter ist dem Markt somit schutzlos ausgeliefert. Dies ist nicht im Sinne des Konsumentenschutzes“, so Fachverbands-Obmann Gerald Gollenz.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.