Skandal um Diplomat

Misshandlungsvorwürfe: Botschafter-Krimi in Wien

Österreich
22.01.2023 16:02

Zwischen Österreich und Bangladesch gibt es eine diplomatische Verstimmung: Das Außenministerium lehnt Ernennung des muslimischen Regierungsvertreters nach Gewalt-Vorwürfen einer Frau ab.

Mohammed Tauhedul Islam galt bisher als Vorzeige-Diplomat des südostasiatischen Staates am Golf von Bengalen. Nach einem ersten Platz bei der Prüfung für den öffentlichen Dienst ging es steil nach oben. Seinen Karriereweg als Vertreter der Regierung des mit mehr 171 Millionen Einwohnern achtgrößten Landes der Welt startete er bei den Vereinten Nationen in New York.

Dann führte ihn der gut bezahlte Job unter anderem als Generalkonsul Bangladeschs nach Mailand und Kunming (China), sein aktueller Dienstort ist Singapur. Doch jetzt liegt ein dunkler Schatten über den Vorzeige-Diplomaten der muslimischen Volksrepublik.

Ehemalige Kollegin erhebt Misshandlungsvorwürfe
Denn im Zug seiner Ernennung als Abgesandter für die Wiener Vertretung, eine schmucke Villa im Nobelbezirk Döbling, tauchen Gewalt-Vorwürfe einer ehemaligen Kollegin aus seiner Amtszeit in der italienischen Modemetropole auf. Er soll dort vor einigen Jahren die Mitarbeiterin misshandelt haben. Der Außenminister Bangladeschs, Abdul Momen, hält trotz des Skandals aber weiter zum designierten Wien-Botschafter, spricht von einem „konstruierten Skandal und einer Verschwörung“. Alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen hätten sich bei Untersuchungen als falsch erwiesen.

Bangladeschs Außenminister verteidigt den für die Wiener Vertretung designierten Botschafter gegen Vorwürfe.
 (Bild: APA/AFP/POOL/Mark Schiefelbein)
Bangladeschs Außenminister verteidigt den für die Wiener Vertretung designierten Botschafter gegen Vorwürfe.

Für das heimische Außenamt wiegen die erhobenen Gewalt-Vorwürfe hingegen offenbar schwer.

Österreich behält sich Zustimmung zu Ernennung vor
Auf „Krone“-Nachfrage heißt es sehr diplomatisch: „Wir erwarten von allen Botschaftern, die in Österreich tätig sind, dass diese unbescholten und redlich sind. Sollte ein gegenteiliger Verdacht bestehen, behalten wir uns vor, kein Agrément zu erteilen.“

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