Antrag liegt vor

Schmid: „Stimmte meiner Selbstvernichtung zu“

Politik
06.12.2022 11:09

In einem 17-seitigen Antrag legen Thomas Schmids Anwälte nun erstmals dar, warum ihr Mandant die Kronzeugenregelung verdient. Immerhin hätte er „sein letztes Hemd geopfert“.

Nach seinen umfassenden Einvernahmen vor der WKStA versucht Thomas Schmid nun per Antrag an die heiß begehrte Kronzeugenregelung zu kommen. Bekommt er sie zugesprochen, würde er sich wohl eine lange Gefängnisstrafe ersparen - sofern er wesentlich zur Aufklärung bislang unbekannter Straftaten beiträgt.

Berufliche und wirtschaftliche Selbstvernichtung
Die Argumente, die seine Anwälte anführen, lauten: Schmid habe sein Schicksal in die Hände der WKStA gelegt, als er dort vollumfänglich ausgesagt hat. Er habe „sehenden Auges seiner beruflichen und wirtschaftlichen Selbstvernichtung zugestimmt“. Würde man Schmid nunmehr den Kronzeugenstatus nicht zubilligen, so zeige man damit insbesondere der Öffentlichkeit deutlich auf, dass es am Ende des Tages schlicht „besser“ wäre, keinesfalls mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, hieß es.

„Beinschab hat ihn, also soll ihn Schmid auch bekommen“
Außerdem habe Sabine Beinschab, Betreiberin des ominösen „Beinschab-Tools“, über das getürkte Umfragen an eine Tageszeitung gespielt wurden, die Kronzeugenregelung ebenfalls erhalten: Die Verweigerung des Kronzeugenstatus für den Beschuldigten wäre insbesondere auch im Hinblick darauf gänzlich unverständlich, dass man den Kronzeugenstatuts bereits der (ehemaligen) Beschuldigten Beinschab zubilligte und dies, obwohl sie ihre Offenbarung erst nach ihrer Festnahme ablegte, argumentieren Schmids Anwälte.

Über den Kronzeugenstatus entscheidet nun die WKStA sowie das Justizministerium. Dort wird sich ein Weisenrat damit befassen, da der Fall von öffentlichem Interesse ist.

Glück mit Mini-Strafe
Thomas Schmid hatte zuletzt Glück im Unglück: Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, durfte er bei seiner wortkargen Befragung im U-Ausschuss größtenteils zu Recht die Aussage verweigern. Nur einzelne, eher unwichtige Fragen hätte er beantworten müssen, so das Urteil. Deshalb muss Schmid lediglich 800 Euro Beugestrafe zahlen, eine Bagatelle.

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