Halteverbot verhängt

Brutal auf Kopf und Körper von Hündin eingetreten

Oberösterreich
01.12.2022 12:44

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck wurde einem Pärchen, das eine Chow-Chow-Hündin besaß, die Haltung von Hunden auf Dauer untersagt. Die Hundebesitzer hatten mehrmals mit den Füßen auf die eigene Hündin eingetreten, während diese am Boden fixiert worden war. Der Vorfall war von einem Tierschützer gefilmt und das Video der Behörde übermittelt worden. Die Hündin wurde in der Folge sofort behördlich abgenommen und ein dauerhaftes Hundehalteverbot verhängt. Doch das Pärchen klagte gegen das Hundehalteverbot, blitzte damit aber beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ab.

Die Hundehalter hatten eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht gemacht. Sie brachten vor, Auslöser für den Vorfall sei gewesen, dass die Hündin auf die Straße laufen wollte und sie ein ungewöhnliches Verhalten gezeigt hätte. Die Hundehalter seien beim Zurückhalten der Hündin gebissen worden, worauf diese von ihnen auf den Rücken gedreht worden sei, um sie zu beruhigen. Dies sei der Grund gewesen, weshalb sie etwas überreagiert hätten.

Strafverfahren endete mit Diversion
Ein gerichtliches Strafverfahren war vom Landesgericht Wels nach Durchführung der Hauptverhandlung gegen beide Hundehalter diversionell, unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren, eingestellt worden.

Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass die Beschwerden abzuweisen und ein dauerhaftes Hundehalteverbot zu bestätigen war. Die Begründung hat es in sich.

Fieber und Infektion als Folge
Chow-Chow-Hunde verfügen über einen ausgeprägten Jagdtrieb, können sich aufgrund ihrer Rassemerkmale nur schwer an Menschen binden und mit Disziplinierungen nicht gut umgehen. Festzustellen war, dass die Hundebesitzer mehrmals brutal und aggressiv auf den Kopf und den Körper der Hündin eingetreten haben, während diese gewaltsam auf den Rücken gedreht war. Dem Tier wurden dabei mehrere schmerzhafte Hämatome zugefügt; außerdem zeigten sich Fieber und eine unspezifische Infektion. Bis zur behördlichen Abnahme einige Tage nach dem Vorfall wurde von den Hundebesitzern kein Tierarzt aufgesucht, obwohl die Hündin unter starken Schmerzen gelitten haben muss.

Grundverständnis für Hunde generell fehlt
Das Verhalten der Hundehalterin und deren Lebensgefährten ist als besonders brutal einzustufen, was selbst bei einem einmaligen Vorfall darauf schließen lässt, dass das Grundverständnis für die spezielle Hunderasse und auch für Hunde generell fehlt. Die Tatsache, dass die Besitzer wiederholt auf die Hündin eingewirkt haben, lassen eine massive Gleichgültigkeit gegenüber dem Tierwohl und ein regelrechtes Desinteresse an der Gesundheit des Tieres erkennen. Gleiches gilt hinsichtlich des Umstandes, dass nach dem Vorfall kein Tierarzt aufgesucht wurde.

Halteverbot war angemessen
Die Verhängung eines dauerhaften Hundehalteverbotes gegenüber den Beschwerdeführern war daher angemessen und erforderlich.

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