„Krone“ hakt nach

Kleine Erfolge gegen Qualzuchten bei Hundemessen

Tierecke
01.12.2022 12:28

Ein „Krone“-Artikel über die Ausstellung von Qualzucht-Hunden bei der Messe „Du & das Tier Tulln“ schlug hohe Wellen - und hatte Folgen. Einige Anzeigen wurden erstattet, laut Szene-Kennern gibt es Auseinandersetzungen innerhalb des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV) und bei der kommenden IHA Wels sind problematische Rassen bereits kaum noch vertreten.

Die nächste große Hundemesse, die IHA Wels, steht vor der Tür: Sie findet von 2.-4. Dezember statt. Erfreulich: Einige typische Qualzucht-Rassen sind gar nicht mehr oder nur mit wenigen Tieren vertreten. Wenige Tage vor Messebeginn gab es zum Beispiel keine Anmeldungen für die Nackthunderassen Perro sin pelo und Xoloitzcuintle sowie für Pekingesen. Und nur je ein einziger Hund der Rassen Basset Hound, Französische Bulldogge und Fila Brasileiro war gemeldet worden.

Zahlreiche Anzeigen nach Messe in Tulln
Der „Krone“-Tierecke liegen zudem Informationen über zahlreiche Anzeigen vor, die es nach der Ausstellung in Tulln im September/Oktober hagelte. Etwa gegen den Präsidenten des Österreichischen Bulldog-Klubs, der mit einer laut Augenzeugen schlimm betroffenen Bulldogge erschien. Desweiteren leitete die Bezirkshauptmannschaft Tulln ein Verfahren gegen einen Richter ein, weil er Französische Bulldoggen bewertet hat, statt sie von der Ausstellung auszuschließen. Er wiederum fordert nun Rückendeckung vom ÖKV.

Widersprüchliche Ankündigung für IHA Wels
Für die kommende Ausstellung in Wels war angekündigt worden, dass der ÖKV im Rahmen der Zutrittskontrollen bei jedem Hund zu prüfen habe, ob es sich im Falle einer Rasse mit potentiell auftretenden Qualzuchtmerkmalen um „ein Tier aus einer Zucht mit einem Maßnahmenprogramm gemäß § 44 Abs 17 TSchG handelt“.

Gemeint sind damit Züchter, die Rassetiere vermehren, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten (können) und deswegen belegen müssen, durch welche züchterischen Maßnahmen sie die gesundheitliche Beeinträchtigung der Nachkommen reduzieren wollen. Genau diese dürften aber laut § 8 Abs. 2 TSchG gar nicht zu Ausstellungen zugelassen werden. Wie dies bei der Ausstellung in Wels gehandhabt wird, bleibt demnach unklar.

Fakten

Von Qualzucht betroffene Tiere dürfen nicht ausgestellt werden, aber es darf weiterhin mit ihnen gezüchtet werden! Grund ist eine Ausnahmebestimmung im Tierschutzgesetz, der § 44 Abs. 17. Tierschützer fordern schon seit vielen Jahren die Abschaffung dieses Paragrafen. Im vergangenen Dezember hat sich auch das Parlament dieser Forderung angeschlossen, die Novelle des Gesetzes steht aber noch aus. Zusätzlich gilt seit 1. September ein Werbeverbot - Hunde und Katzen mit Qualzuchtmerkmalen dürfen in Reklame nicht mehr abgebildet werden.

ÖKV: „Unser Ziel ist die Zucht gesunder Hunde“
Der Österreichische Kynologenverband wies schon zum Zeitpunkt der Tullner Ausstellung auf eine schriftliche Eigenbestätigung hin, mit der jeder Aussteller via Unterschrift zu garantieren habe, dass der von ihm ausgestellte Hund nicht an Qualzuchtmerkmalen leidet. Man habe zusätzlich ein eigenes Projekt namens „Konterqual“ ins Leben gerufen - es werden etwa Belastungstests für kurzschnäuzige Rassen angeboten.

Entenfellner: „Die Politik schläft!“
„Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner kennt die Thematik von einer anderen Seite: „Täglich erreichen uns mehrere Anfragen von Tierbesitzern, die angesichts der hohen Kosten für Gaumensegel-, Nasen- oder Hüftoperationen verzweifelt sind. Das kann eigentlich nicht sein!“

Zitat Icon

Wir arbeiten mit Spendengeldern und das seit Jahren am Limit, weil der Mensch ständig kranke Hunde hervorbringt.

Maggie Entenfellner

Um auch die Tierhalter in die Pflicht zu nehmen, werden schon länger keine Kosten für Behandlungen übernommen, die nachweislich durch Qualzucht entstehen. Die Tierschützerin sieht ganz klar die Politik in der Pflicht: „Versprechungen in verschiedenster Form höre ich schon seit vielen Jahren. Es müssen endlich praktikable und effektive Gesetze her!“

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