Ungewöhnliche Anklage

Impfgegner drohte mit Stürmung des Parlaments

Gericht
08.11.2022 18:00

Ein Impfgegner schrieb Droh-E-Mails an diverse Parteien und einzelne Politiker - auch an das Staatsoberhaupt Alexander Van der Bellen. Das sei sein „Ventil“ für den Ärger über Corona-Maßnahmen. Angeklagt ist ein seltener Paragraf - drei Delikte rund um Angriffe auf oberste Staatsorgane.

„Er hat sich quasi ausgekotzt“, erklärt sein Verteidiger die zahlreichen Droh-Mails durch seinen Mandanten. Die an niemand Geringeren als den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und Minister gerichtet waren. Man solle sie aufschlitzen von oben bis unten, an einem Baum aufhängen, sie einsperren.

Impfpflicht führt zu seltener Anklage
Die Staatsanwaltschaft klagt „Gewalt und gefährliche Drohung gegen den Bundespräsidenten“ und die zwei folgenden Delikte zu Angriffen auf oberste Staatsorgane an. Recht seltene Paragrafen - meint auch der Richter im Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ). Der Auslöser für die Flut an Mails: die Impfpflicht!

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Wir übernehmen das Parlament. Wir stürmen offiziell!

Auszug aus Droh-Mails vom Angeklagten

E-Mails als „Ventil“
Der Badener ist überzeugter Corona-Maßnahmengegner und somit auch nicht geimpft. Der Lockdown für Ungeimpfte ab 15. November 2021 passte ihm also gar nicht. Er fing an, die E-Mails „als Ventil“ zu schreiben. Keinesfalls aber hätte er etwas davon in die Tat umsetzen wollen. Deswegen bekennt er sich teilschuldig.

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Die dämliche Stechmücke soll zurücktreten!

Der Angeklagte schreibt über damaligen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein

Die Beisitzerin sieht aber „nur pure Aggression“. Neben Morddrohungen kündigte er auch an, das Parlament zu übernehmen, und forderte „die dämliche Stechmücke“ auf, zurückzutreten - gemeint war der damalige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Keine Gewalt gegen Präsident, aber Nötigung des Parlaments
Von der gefährlichen Drohung gegenüber Bundespräsident Van der Bellen sprechen ihn die Geschworenen frei. Für Nötigung des Parlaments und deren Mitglieder fasst er aber zwei Jahre bedingte Haft aus.

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