Offizierin wehrt sich
Bundeswehr erteilt wegen Tinder-Profil Verweis
Weil sie ihr Ansehen als Offizierin durch ihr Profil auf der Dating-Plattform Tinder beschädigt haben soll, hat eine Soldatin der deutschen Bundeswehr einen Verweis bekommen. Die hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang kämpft nun um ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und zieht nun vor das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe.
„Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Mit diesem Eintrag in ihrem Tinder-Profil hat sich Oberstleutnant Biefang Kritik und sogar einen Verweis ihres Arbeitgebers eingehandelt. 2019 sei unerlaubt ein Screenshot von ihrem Profil gemacht worden: „Das führte dazu, dass mein Kommandeur die Absicht hatte, mich eigentlich direkt von meinem Posten als Bataillonskommandeur abzulösen“, schildert die 48-Jährige die Konsequenzen nach dem Vorfall. Schließlich bekam sie einen Verweis - aber auch das möchte die Offizierin nicht hinnehmen.
Soldatin: Zweifel an mangelnden Führungsqualitäten „absurd“
Die Disziplinarmaßnahme wurde damit begründet, dass Biefang ihre Worte nicht so wählen dürfe, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde. Diese sollten keinen Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken. „Es ist absurd und unzulässig anzunehmen, mein Privatleben beschneide meine Führungsqualitäten“, erklärte die Soldatin dazu. Bisher scheiterte sie mit ihrer Beschwerde vor dem Truppendienstgericht und dem Bundesverwaltungsgericht. Jetzt will sie vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kämpfen.
Organisation kritisiert Sexualmoral der 1950er-Jahre
Biefang war die erste transsexuelle Kommandeurin der Bundeswehr. Zum Zeitpunkt als sie den Verweis bekam, war sie Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Unterstützung erhält die Soldatin unter anderem vom Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte. Eine Juristin der Organisation kritisierte, das Bundesverwaltungsgericht lasse die Sexualmoral der 1950er-Jahre aufleben. Dessen Urteil verstärke Vorurteile gegen Frauen und queere Menschen.
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