Aus dem Gericht

Randale in der Notschlafstelle hatte Nachspiel

Vorarlberg
05.10.2022 18:35

Ein Afghane mit psychischen Problemen hatte damals eine Mitarbeiterin in der Notschlafstelle angegriffen. Nun landete er deswegen vor dem Richter.

In Handschellen wird der Afghane in den Gerichtssaal gebracht. „Schau, da musst Du Dich jetzt hinsetzen“, gibt einer der Staatsdiener die Anweisung. Schnell ist klar, dass mit dem Delinquenten etwas nicht stimmt. „Ich bin psychisch krank“, lässt er die Anwesenden im Saal wissen.

In der Tat. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, leidet der Afghane an einer posttraumatischen Störung. Auf Frage des Richters, ob der Beschuldigte zu den ihm gemachten Vorwürfen Stellung beziehen möchte, antwortet dieser klar mit „Nein“.

Seit elf Jahren in Vorarlberg und seitdem arbeitslos
Doch das Gericht kennt den Mann bereits. Seit elf Jahren lebt der 37-Jährige in Vorarlberg. Nie ist er hier einer Arbeit nachgegangen. Sein Zuhause: die Notschlafstelle. Immer wieder frisst der Mann etwas aus. Mal klaut er ein Fahrrad, das er dann wenige Kilometer weiter wieder abstellt, mal randaliert er. Verfahren gegen ihn werden eingestellt, oder es gibt eine Bewährungsstrafe.

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Er wollte nicht einsehen, dass er zu früh da ist. Denn wir öffnen erst um 16.30 Uhr. Also versuchte er sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen, in dem er mich gegen die Wand stieß. Im Spital wurden schließlich Schwellungen und Hämatome an Hinterkopf und Schulter festgestellt.

Das Opfer

Er stieß eine Mitarbeiterin an die Wand
Eine Woche nach seiner letzten Verurteilung attackiert er im Oktober 2021 die Mitarbeiterin der Notschlafstelle Feldkirch. An den Vorfall erinnert sich das Opfer gut: „Er wollte nicht einsehen, dass er zu früh da ist. Denn wir öffnen erst um 16.30 Uhr. Also versuchte er sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen, in dem er mich gegen die Wand stieß. Im Spital wurden schließlich Schwellungen und Hämatome an Hinterkopf und Schulter festgestellt.“

Der Richter verurteilt den Afghanen nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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