„Nur Ja heißt Ja“

Sexualstrafrecht in Spanien verschärft

Ausland
25.08.2022 21:00

Spaniens Parlament hat am Donnerstag das Sexualstrafrecht verschärft. Zukünftig stehen auf Vergewaltigung und sexuelle Gewalt bis zu 15 Jahre Haft. Dabei ist es egal, ob sich das Opfer wehrt oder einen Übergriff aus Angst geschehen lässt.

Bisher wurde in Spanien nämlich zwischen sexuellem Missbrauch und sexueller Aggression unterschieden. Das neue Gesetz der linken Regierung betrachtet jetzt alle sexuellen Übergriffe als Vergewaltigung - unabhängig davon, ob sich der oder die Betroffene wehrt oder eine Handlung aus Angst geschehen lässt. Darauf stehen bis zu 15 Jahre Haft.

Verbreitung von Sexvideos unter Strafe
Weitere Neuerungen sind, dass das Verbreiten von Sexvideos und „einschüchternde“ Komplimente unter Strafe gestellt werden. Der Entwurf des sogenannten „Nur Ja heißt Ja“- Gesetzes wurde erstmals im Mai vom Parlament gebilligt, der Senat schickte ihn aber mit einem kleinen Änderungsvorschlag zurück. Am Donnerstag wurde der Gesetzesentwurf schließlich endgültig gebilligt, gegen die Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) und der rechtspopulistischen Vox. Mit dem Vorhaben werde das Prinzip der Unschuldsvermutung gefährdet, lautete das Hauptargument.

„Entscheidender Schritt zur Veränderung“
Gleichstellungsministerin Irene Montero sprach hingegen von einem „entscheidenden Schritt zur Veränderung der sexuellen Kultur“ ihres Landes. Der „Vergewaltigungskultur“ und dem „sexuellen Terror“ werde ein Ende bereitet. „Die feministische Bewegung schreibt Geschichte in Spanien“, hatte sie bereits im Mai gejubelt.

Das neue Gesetz ist unter anderem aufgrund mehrerer Gruppenvergewaltigungen entstanden, bei denen die Täter in den vergangenen Jahren mit milden Strafen davongekommen waren. Für Aufsehen und Empörung sorgte vor allem ein Fall im Juli 2016. Damals zerrten fünf junge Männer während einer Feier in Pamplona eine junge Frau in einen Hauseingang. Sie vergewaltigen ihr Opfer mehrfach und filmten das Ganze. 

Das zuständige Gericht sah den Tatbestand der Vergewaltigung unter anderem deshalb als nicht gegeben an, weil die junge Frau passiv geblieben sei und es keine Schläge gegeben habe. Das Urteil löste Proteste im ganzen Land aus.

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