Wegen Formvorschriften

Innsbruck Tourismus: Gericht hebt Wahl auf

Tirol
14.07.2022 18:29

Die Ende November 2021 durchgeführte Wahl des Aufsichtsrates des „Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer“ muss wegen Nichteinhaltung von Formvorschriften wiederholt werden. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) gab einer Beschwerde Recht, nachdem das Land einen Antrag auf Aufhebung der Wahl noch abgewiesen hatte. 

Wie das Landesverwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, muss über die bis 1. November 2021 eingebrachten Vorschläge neuerlich abgestimmt werden. Zwingende Formerfordernisse beim Einbringen eines Wahlvorschlages seien nicht eingehalten worden, hieß es in der Entscheidung. So sei ein einer Stimmgruppe der Wahl zugrunde gelegter Wahlvorschlag an eine personalisierte E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters der Abteilung Tourismus beim Amt der Tiroler Landesregierung knapp vor Ende der Einreichfrist übermittelt worden.

„Vorschlag nicht fristgerecht eingebracht“
„Ein solches Vorgehen bewirkt keine rechtswirksame Einbringung, weshalb der Vorschlag als nicht fristgerecht eingebracht und daher ungültig zu werten war“, urteilte das Landesverwaltungsgericht. Zudem sei ein Wahlvorschlag eingescannt mit E-Mail übermittelt worden: „Aufgrund des Fehlens der originalen Unterschriften der wählbaren Personen auf dem Wahlvorschlag war der Wahlvorschlag ebenfalls als ungültig zu beurteilen“, so das LVwG. Der ursprünglich bestellte Aufsichtsrat hatte im vergangenen November dann den Vorstand gewählt. Ihm steht als Obmann der ÖVP-Landtagsabgeordnete Mario Gerber vor.

Die „Tiroler Krone“ fragte bei Obmann Gerber nach, der sich seit der Wahl erstmals in diesem Amt befindet. Er meinte, dass „hier noch alles sehr undurchsichtig ist. Die Juristen im Land müssen diese Erkenntnis jetzt erst noch prüfen“. Gleichzeitig betonte Gerber, dass dies alles nichts mit seiner Person zu tun habe. „Betroffen von dieser Causa ist die Liste drei. Die Klage ging auch nicht gegen den Tourismusverband, sondern gegen die Wahlbehörde.“ Völlig unklar sei nach derzeitigem Stand auch, in welcher Form die Wahl wiederholt werden müsste, wenn dies nötig sein sollte.

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