In Niederösterreich kommen ab 01. Juni eine Hand voll neuer Bestimmungen zum Tragen. Demnach müssen neue Hundehalter einen mit drei Theoriestunden verbundenen Sachkundenachweis erbringen, zusätzlich dürfen nur höchstens fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden.
Die für den Sachkundenachweis benötigte Theorieeinheit teilt sich auf zwei Stunden mit einem Experten und eine Stunde mit einem Tierarzt auf. Zur Sprache kommen dabei unter anderem die Mensch-Hund-Beziehung sowie gesundheitliche Aspekte des Vierbeiners. Informationen und Termine finden Sie hier.
Begrüßenswert
„Viel zu oft werden Hunde wieder abgegeben, weil sich die Besitzer vorher nicht über den Aufwand im Klaren sind“, sagt „Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner. Ein Hund sei aber immer auch ein Familienmitglied, das entsprechende Betreuung benötigt. „Der Sachkundenachweis ist ein großer Wurf. Ich wünsche mir sehr, dass hier auch alle anderen Bundesländer nachziehen“, so Entenfellner.
Verpflichtende Versicherung
Weiters muss eine eigene Versicherung für jeden Hund abgeschlossen werden, die einen Schaden von mindestens 725.000 Euro abdeckt. Für bereits bestehende Hunde gilt eine noch zweijährige Übergangsfrist.
Obergrenze soll Hoarding verhindern
Vor allem diese Neuerung hat in der Begutachtungsphase für Diskussionen gesorgt: Niederösterreich zieht eine maximale Höchstgrenze ein, wieviele Hunde pro Haushalt erlaubt sind. Diese liegt dann bei fünf - bei Listenhunden sind gar nur zwei pro Haushalt gestattet. Allerdings ist hier mit „schmerzfreien“ Übergangsfristen zu rechen, niemand wird einen Hund abgeben müssen!
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