Penicillin-Allergie

Arzt muss Patientin Schmerzengeld zahlen

Salzburg
02.06.2022 19:45

Ein im Land Salzburg tätiger Hausarzt muss jetzt einer Patientin 2600 Euro an Schmerzengeld zahlen - der Oberste Gerichtshof bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Salzburger Landesgerichtes. 

Grund: Der Mediziner hatte einer an einer Erkältung leidenden Patientin ein pencillin-hältiges Antibiotikum verschrieben, obwohl die Frau seit Jahren eine Penicillin-Allergie hat.

Frau wusste nichts über Wirkstoff

Die Salzburgerin bekam nach der Einnahme des Medikaments Beschwerden: in Form einer starken allergischen Reaktion mit massiven Hautausschlägen. Die Frau reichte in weiterer Folge über ihren Rechtsanwalt Roland Garstenauer Klage beim Bezirksgericht ein - sie forderte Schmerzengeld und argumentierte, nicht gewusst zu haben, was für ein Wirkstoff in dem Antibiotikum enthalten war. Nach jahrelangen Gerichtsverfahren bekam die Frau vom Landesgericht recht: Für die verursachten Schmerzen sprach ihr die Justiz 2600 Euro an Schmerzengeld zu. „Das Berufungsgericht gründete seinen Zuspruch auf zwei Gründe: zum einen auf einen Behandlungsfehler und zum anderen auf die Verletzung der Aufklärungspflicht“, heißt es im Entscheidungstext.

Gericht sah Arzt in puncto Aufklärung in der Pflicht

Obwohl nicht fest stand, ob beim Arzt-Patienten-Gespräch überhaupt über Penicillin und mögliche Nebenwirkungen geredet wurde, sah das Gericht den Arzt in der Pflicht über allfällige Allergien oder Unverträglichkeiten aufzuklären. Das sei „medizinischer Standard“. Zudem konnte der Mediziner nicht beweisen, dass er richtig aufgeklärt habe.

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